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    BGH  1263  0 Kommentare Urteil über Internet-Glücksspiele im Mai

    KARLSRUHE (dpa-AFX) - Der Bundesgerichtshof will sein Urteil über die vorübergehende Liberalisierung von Internet-Glücksspielen in Schleswig-Holstein im Mai verkünden. Das teilte das Gericht am Freitag mit. Am 7. Mai will der BGH demnach entscheiden, ob der zeitweilige Sonderweg des Bundeslandes das generelle deutsche Verbot infrage stellt.

    Nach dem deutschen Glücksspielstaatsvertrag ist die Veranstaltung öffentlicher Glücksspiele im Internet grundsätzlich verboten - nur Lotterien und Sportwetten können ausnahmsweise erlaubt werden. Anders als die anderen 15 Bundesländer trat Schleswig-Holstein diesem Vertrag zunächst nicht bei, sondern schlug von 2012 bis Februar 2013 einen Sonderweg ein.

    In dieser Zeit erhielten Anbieter aus der EU unter bestimmten Voraussetzungen eine Genehmigung, um Glücksspiele im Internet zu veranstalten, zu vermitteln oder dafür zu werben. Mehr als 40 befristete Genehmigungen hat das Land erteilt.

    Der Rechtsstreit dreht sich um den in Gibraltar ansässigen Glücksspiel- und Sportwettenanbieter Digibet. Geklagt haben die staatliche Lottogesellschaft des Landes Nordrhein-Westfalen und die Bremer Toto und Lotto GmbH./din/DP/zb





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