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    Bausparkassen  2606  0 Kommentare Bausparkassen-Reform im Anmarsch - Sag den Zinsen leise Servus

    Bausparkassen sollen künftig Kundengelder wesentlich breiter und somit ertragreicher aber auch risikoreicher anlegen dürfen. Bislang dürfen Bausparkassen nur in sehr risikoarme Produkte investieren, insbesondere Staatsanleihen, die aber fast keine Rendite mehr abwerfen. Wie die „WirtschaftsWoche“ unter Berufung auf Pläne des Bundesfinanzministeriums berichtet, gebe es für den Fall, dass Phase der Niedrigzinsen länger anhält, zudem Überlegungen, den Bausparkassen das Auflösen von Rückstellungen zu ermöglichen.

    Good bye Zinserträge: Ebenfalls im Gespräch sei die Einführung einer gesetzlichen Kündigungsklausel bei Altverträgen, die nicht mehr für Hausbau und Renovierung benutzt werden. Derzeit stöhnen die Bausparkassen über Altverträge, die teilweise den Kunden vier Prozent Zinsen einbringen. Gerade in der aktuellen Niedrigzinsphase ein lohnendes Geschäft die Bausparer, nicht jedoch für die Kassen. Einige Bausparkasse drängen mittlerweile auf ein gesetzlich verankertes Kündigungsrecht.

    Gibt es größere Probleme bei den Bausparkassen? Nein, trotz der Niedrigzinsen und des zurückgehenden Neugeschäfts seien die Bausparkassen gesund. Wie die „WirtschaftsWoche“ aus Koalitionskreisen weiter berichtet, seien in einem Stresstest der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) nur zwei kleine Bausparkassen durchgefallen.

    Kündigung von Bausparverträgen wird Usus

    „Auf diese Steine können Sie bauen“, verspricht Schwäbisch Hall, die Nummer eins der deutschen Bausparkassen, seit den 60ern. Aber anstatt auf Steine, bauen viele Bausparer inzwischen lieber auf die dazugehörigen Zinsen. Diese sind bei älteren Bausparverträgen nämlich wesentlich lukrativer als in der sonstigen heutigen Niedrigzinswelt. Den Bausparkassen gefällt das gar nicht. Sie wollen die lästigen Altverträge loswerden – und erhalten dabei Unterstützung von der Bankenfinanzaufsicht (BaFin). Lesen Sie mehr: Bausparkassen kündigen tausende Altverträge - Verbraucherschützer schlagen Alarm!

    Bislang galt die Praxis: Keine Kündigung, solange die Bausparverträge nicht voll angespart waren - sprich die volle Bausparsumme nicht erreicht war. Doch das ist nun anders. Viele Institute ziehen angesichts der Niedrigzinspolitik der EZB die Reißleine. Lesen Sie mehr: Bausparkassen kündigen Verträge vor Erreichen der Bausparsumme.





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    Bausparkassen Bausparkassen-Reform im Anmarsch - Sag den Zinsen leise Servus Bausparkassen sollen Kundengelder wesentlich breiter aber auch risikoreicher anlegen dürfen. Zudem im Gespräch: die Einführung einer gesetzlichen Kündigungsklausel bei Altverträgen, die nicht für Hausbau und Renovierung benutzt werden sowie die Auflösung von Rückstellungen.

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