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    DGAP-Adhoc  901  0 Kommentare OnVista AG: Kapitalerhöhung um 10 % unter Ausschluss des Bezugsrechts


    OnVista AG / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung

    19.02.2015 11:55

    Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
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    Kapitalerhöhung um 10 % unter Ausschluss des Bezugsrechts - ggf. erhöhter
    Eigenkapitalbedarf der OnVista AG als Finanzholding im Sinne der
    Eigenmittel-Verordnung CRR

    Köln, 19. Februar 2015 - Der Vorstand der OnVista AG hat mit heutiger
    Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft
    unter teilweiser Ausnutzung des bestehenden genehmigten Kapitals durch
    Ausgabe von 670.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem
    rechnerischen Anteil am Grundkapital von jeweils EUR 1,00 (dies entspricht
    10 % des derzeitigen Grundkapitals) gegen Bareinlagen und unter Ausschluss
    des Bezugsrechts der bestehenden Aktionäre gemäß § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG
    zu erhöhen. Die neuen Aktien sind entsprechend den bestehenden Aktien ab
    dem 1. Januar 2014 dividendenberechtigt. Zur Zeichnung und Übernahme der
    neuen Aktien ist die Mehrheitsaktionärin, die Boursorama S.A.
    Boulogne-Billancourt, Frankreich, zugelassen worden. Der Ausgabepreis je
    neuer Aktie beträgt EUR 3,8234 und entspricht dem volumengewichteten
    Durchschnitt der Börsenschlusskurse der letzten 5 Börsenhandelstage vor der
    Beschluss-fassung. Es wurde kein Abschlag vorgenommen, so dass der
    Ausgabepreis damit etwa auf der Höhe des aktuellen Börsenkurses liegt. Der
    Gesellschaft wird aus der Kapitalerhöhung somit ein Bruttoemissionserlös
    von etwa EUR 2.561.678 zufließen.

    Die mit der Kapitalerhöhung erreichte Verbesserung der
    Eigenkapitalausstattung der OnVista AG erfolgt vor dem Hintergrund, dass
    die OnVista AG aufgrund ihrer Einstufung als sogenannte Finanzholding
    aufgrund geänderter bankaufsichtsrechtlicher Anforderungen künftig höhere
    Eigenmittel nachweisen muss. Zusätzlich zu der heute beschlossenen
    Kapitalerhöhung werden nach Einschätzung der Gesellschaft voraussichtlich
    weitere Eigenmittel in größerem Umfang erforderlich. Die
    Mehrheitsaktionärin Boursorama S.A. hat bereits zugesagt, bei Bedarf der
    Gesellschaft die aufsichtsrechtlich erforderlichen Eigenmittel in dem
    notwendigen Umfang zuzuführen. Entsprechende Abstimmungen mit den
    Aufsichtsbehörden sowie die Festlegung der genauen Höhe der
    Eigenmittelausstattung erfolgen derzeit.


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