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     367  0 Kommentare Bundesfinanzhof stärkt Privatkliniken in Deutschland

    MÜNCHEN (dpa-AFX) - Viele Privatkliniken in Deutschland können nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs mit einer deutlichen finanziellen Entlastung rechnen. Wie das oberste deutsche Steuergericht in München entschied, können private Krankenhäuser, in denen auch ein großer Anteil gesetzlich Versicherter behandelt wird, genauso von der Umsatzsteuer befreit werden wie öffentliche Kliniken. "Die Entscheidung hat große Bedeutung für die Betreiber privater Krankenhäuser", teilte der Bundesfinanzhof am Dienstag mit.

    Bislang sind die Leistungen der Privatklinken nur dann steuerfrei, wenn sie einen Versorgungsvertrag mit den gesetzlichen Krankenkassen haben, in den Krankenhausplan des Landes aufgenommen sind oder es sich um eine Hochschulklinik handelt. Ansonsten müssen sie den allgemeinen Satz von 19 Prozent Umsatzsteuer zahlen. Diese Unterscheidung ist aus Sicht der Richter aber nicht mit dem geltenden Recht vereinbar. "Das Unionsrecht enthält für den nationalen Gesetzgeber keine Befugnis zur Kontingentierung von Steuerbefreiungen."/dwi/DP/zb





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