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    ROUNDUP  673  0 Kommentare Steuerrazzia: Durchsuchungen wegen Luxemburg-Geschäften dauern an

    TRIER/LUXEMBURG (dpa-AFX) - Die Durchsuchungen wegen fragwürdiger Geldgeschäfte in Luxemburg sind am Mittwoch in Deutschland fortgesetzt worden. Im Großraum Trier wurden weiter Objekte überprüft, wie Julia Köster von der Steuerfahndung des Finanzamtes Trier am Mittwoch der Deutschen Presse-Agentur sagte. Es handele sich um Ermittlungen wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung oder der Beihilfe dazu. Sie richteten sich gegen sieben Beschuldigte, die entweder Bankkunden oder "Dienstleister im Bereich Vermögensverwaltung" seien. An den Durchsuchungen im Raum Trier seien rund 30 Fahnder beteiligt.

    Nach Informationen von "Süddeutscher Zeitung" (SZ), NDR und WDR hatten Fahnder am Dienstag unter anderem die Commerzbank -Zentrale in Frankfurt durchsucht. Es gehe um fragwürdige "Offshore"-Geschäfte: Luxemburger Banken, Vermögensverwalter und Anwälte sollen mehreren tausend Klienten aus aller Welt geholfen haben, Vermögen in Briefkastenfirmen in Übersee vor dem Fiskus zu verstecken. Mitarbeiter der Luxemburger Tochter der Commerzbank stünden im Verdacht, in großem Stil Beihilfe zur Steuerhinterziehung geleistet zu haben. Auch bundesweit gingen die Durchsuchungen am Mittwoch weiter.

    Die Luxemburger Justiz bestätigte, dass sie ein Rechtshilfeersuchen der Staatsanwaltschaft Köln in dieser Sache im Dezember abgelehnt hatte. Ein Anfangsverdacht auf Steuerhinterziehung reiche nicht, um Rechtshilfe zu gewähren, begründete die Generalstaatsanwaltschaft Luxemburg am Mittwoch die Entscheidung. Diese sei nur möglich, wenn wegen Steuerbetrugs ermittelt werde. Die Staatsanwaltschaften Luxemburg und Köln hätten vereinbart, dass ein neuer Antrag gestellt werden könne, sobald es Ermittlungen wegen des Verdachts auf Steuerbetrug gebe.

    Ein Steuerbetrug liegt laut Luxemburger Justiz etwa dann vor, wenn ein Steuerpflichtiger "systematisch betrügerische Machenschaften vornimmt". Aus dem Kölner Ersuchen sei nur hervorgegangen, dass gegen eine Person wegen des Verdachts der Beihilfe zur Steuerhinterziehung ermittelt werde. Diese solle es in Deutschland ansässigen Steuerpflichtigen ermöglicht haben, durch "Zwischenschalten von Gesellschaften" der Quellensteuer auf in Luxemburg erzielten Kapitalerträge zu entgehen, hieß es./rtt/DP/she





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