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    DGAP-Adhoc  1048  0 Kommentare Heidelberger Druckmaschinen AG: Heidelberg stärkt Bilanz durch Neuregelung der betrieblichen Altersversorgung


    Heidelberger Druckmaschinen AG / Schlagwort(e): Vereinbarung/Prognose

    27.02.2015 13:19

    Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
    DGAP - ein Service der EQS Group AG.
    Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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    * Niedrigzinsumfeld bläht bilanzielle Pensionsverpflichtungen auf
    * Neues Pensionsmodell schafft bilanzielle Entlastung
    * Operatives Ergebnis (EBITDA) im laufenden Geschäftsjahr wird einmalig
    um rund 50 Mio. EUR erhöht

    Geschäftsleitung und Arbeitnehmervertreter der Heidelberger Druckmaschinen
    AG (Heidelberg) haben sich heute auf die Neuordnung der betrieblichen
    Altersversorgung geeinigt. Mit der künftigen Regelung wird sie von einer
    endgehaltsorientierten Rentenzusage auf eine beitragsbasierte Kapitalzusage
    umgestellt.

    Durch den damit verbundenen Effekt kann so die Bilanz des Unternehmens um
    rund 100 Mio. EUR entlastet werden. Das Unternehmen reagiert mit diesem
    Schritt auch auf die kontinuierlich sinkenden Zinssätze aufgrund der
    anhaltenden Niedrigzinspolitik im Euro-Raum, die zukünftig zu weiter
    steigenden Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen führen könnten. Die
    Rückstellungen für garantierte Rentenleistungen mussten bereits in den
    vergangenen Jahren deutlich erhöht werden, und auch in Zukunft wird nicht
    mit einer schnellen Umkehr dieses Trends gerechnet.

    Das Grundprinzip der Beitragsorientierung der jetzt neu vereinbarten
    Regelung galt bereits seit 2006 für Neueinstellungen und Führungskräfte des
    Unternehmens und wird jetzt auf alle Bezugsberechtigten von Heidelberg
    ausgeweitet.

    Neben der bilanziellen Entlastung verbucht das Unternehmen aus der
    Neuordnung der betrieblichen Altersversorgung im laufenden Geschäftsjahr
    2014/2015 einmalig auch einen positiven operativen Ergebniseffekt. Auch
    aufgrund dieses Effekts wird das EBITDA um rund 50 Mio. EUR höher ausfallen
    als bislang erwartet. Die genauen Auswirkungen der Neuregelung stehen unter
    dem Vorbehalt der im Zuge der Erstellung des Jahresabschlusses
    durchzuführenden Berechnungen für die Versorgungsordnung zum
    Geschäftsjahresende am 31. März 2015.

    Bildmaterial sowie weitere Informationen über das Unternehmen stehen im
    Presseportal der Heidelberger Druckmaschinen AG unter www.heidelberg.com
    zur Verfügung.

    Kontakt:
    Heidelberger Druckmaschinen AG

    Corporate Public Relations
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