DGAP-Adhoc
Heidelberger Druckmaschinen AG: Heidelberg stärkt Bilanz durch Neuregelung der betrieblichen Altersversorgung
Heidelberger Druckmaschinen AG / Schlagwort(e): Vereinbarung/Prognose
27.02.2015 13:19
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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* Niedrigzinsumfeld bläht bilanzielle Pensionsverpflichtungen auf
* Neues Pensionsmodell schafft bilanzielle Entlastung
* Operatives Ergebnis (EBITDA) im laufenden Geschäftsjahr wird einmalig
um rund 50 Mio. EUR erhöht
Geschäftsleitung und Arbeitnehmervertreter der Heidelberger Druckmaschinen
AG (Heidelberg) haben sich heute auf die Neuordnung der betrieblichen
Altersversorgung geeinigt. Mit der künftigen Regelung wird sie von einer
endgehaltsorientierten Rentenzusage auf eine beitragsbasierte Kapitalzusage
umgestellt.
Durch den damit verbundenen Effekt kann so die Bilanz des Unternehmens um
rund 100 Mio. EUR entlastet werden. Das Unternehmen reagiert mit diesem
Schritt auch auf die kontinuierlich sinkenden Zinssätze aufgrund der
anhaltenden Niedrigzinspolitik im Euro-Raum, die zukünftig zu weiter
steigenden Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen führen könnten. Die
Rückstellungen für garantierte Rentenleistungen mussten bereits in den
vergangenen Jahren deutlich erhöht werden, und auch in Zukunft wird nicht
mit einer schnellen Umkehr dieses Trends gerechnet.
Das Grundprinzip der Beitragsorientierung der jetzt neu vereinbarten
Regelung galt bereits seit 2006 für Neueinstellungen und Führungskräfte des
Unternehmens und wird jetzt auf alle Bezugsberechtigten von Heidelberg
ausgeweitet.
Neben der bilanziellen Entlastung verbucht das Unternehmen aus der
Neuordnung der betrieblichen Altersversorgung im laufenden Geschäftsjahr
2014/2015 einmalig auch einen positiven operativen Ergebniseffekt. Auch
aufgrund dieses Effekts wird das EBITDA um rund 50 Mio. EUR höher ausfallen
als bislang erwartet. Die genauen Auswirkungen der Neuregelung stehen unter
dem Vorbehalt der im Zuge der Erstellung des Jahresabschlusses
durchzuführenden Berechnungen für die Versorgungsordnung zum
Geschäftsjahresende am 31. März 2015.
Bildmaterial sowie weitere Informationen über das Unternehmen stehen im
Presseportal der Heidelberger Druckmaschinen AG unter www.heidelberg.com
zur Verfügung.
Kontakt:
Heidelberger Druckmaschinen AG
Corporate Public Relations
DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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* Niedrigzinsumfeld bläht bilanzielle Pensionsverpflichtungen auf
* Neues Pensionsmodell schafft bilanzielle Entlastung
* Operatives Ergebnis (EBITDA) im laufenden Geschäftsjahr wird einmalig
um rund 50 Mio. EUR erhöht
Geschäftsleitung und Arbeitnehmervertreter der Heidelberger Druckmaschinen
AG (Heidelberg) haben sich heute auf die Neuordnung der betrieblichen
Altersversorgung geeinigt. Mit der künftigen Regelung wird sie von einer
endgehaltsorientierten Rentenzusage auf eine beitragsbasierte Kapitalzusage
umgestellt.
Durch den damit verbundenen Effekt kann so die Bilanz des Unternehmens um
rund 100 Mio. EUR entlastet werden. Das Unternehmen reagiert mit diesem
Schritt auch auf die kontinuierlich sinkenden Zinssätze aufgrund der
anhaltenden Niedrigzinspolitik im Euro-Raum, die zukünftig zu weiter
steigenden Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen führen könnten. Die
Rückstellungen für garantierte Rentenleistungen mussten bereits in den
vergangenen Jahren deutlich erhöht werden, und auch in Zukunft wird nicht
mit einer schnellen Umkehr dieses Trends gerechnet.
Das Grundprinzip der Beitragsorientierung der jetzt neu vereinbarten
Regelung galt bereits seit 2006 für Neueinstellungen und Führungskräfte des
Unternehmens und wird jetzt auf alle Bezugsberechtigten von Heidelberg
ausgeweitet.
Neben der bilanziellen Entlastung verbucht das Unternehmen aus der
Neuordnung der betrieblichen Altersversorgung im laufenden Geschäftsjahr
2014/2015 einmalig auch einen positiven operativen Ergebniseffekt. Auch
aufgrund dieses Effekts wird das EBITDA um rund 50 Mio. EUR höher ausfallen
als bislang erwartet. Die genauen Auswirkungen der Neuregelung stehen unter
dem Vorbehalt der im Zuge der Erstellung des Jahresabschlusses
durchzuführenden Berechnungen für die Versorgungsordnung zum
Geschäftsjahresende am 31. März 2015.
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