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    DGAP-Adhoc  938  0 Kommentare RWE Aktiengesellschaft: Vollzug des Dea-Verkaufs von Entscheidung der DECC nicht beeinflusst (deutsch)

    RWE Aktiengesellschaft: Vollzug des Dea-Verkaufs von Entscheidung der DECC nicht beeinflusst

    RWE Aktiengesellschaft / Schlagwort(e): Verkauf

    01.03.2015 12:32

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    Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch

    DGAP - ein Service der EQS Group AG.

    Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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    Das britische Energieministerium (DECC) hat gestern mitgeteilt, den

    beantragten Letter of Comfort für den Kontrollwechsel des UK Geschäfts der

    RWE Dea nicht erteilen zu wollen. Auf der Grundlage der im Januar

    abgeschlossenen Verträge mit der LetterOne-Gruppe hat dies jedoch keine

    Auswirkungen auf den Vollzug der Transaktion am 02. März 2015. Die Verträge

    sehen eine Übertragung der RWE Dea als Ganzes einschließlich des UK

    Geschäfts vor. Nur wenn innerhalb des ersten Jahres nach dem Vollzug die EU

    oder die USA Sanktionen gegen die LetterOne oder deren Eigner verhängen

    sollten, ist RWE zum Rückerwerb des UK Geschäfts verpflichtet.

    01.03.2015 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche

    Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

    DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

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    Sprache: Deutsch

    Unternehmen: RWE Aktiengesellschaft

    Opernplatz 1

    45128 Essen

    Deutschland

    Telefon: +49 (0)201-12-15025

    Fax: +49 (0)201-12-15265

    E-Mail: invest@rwe.com

    Internet: www.rwe.com

    ISIN: DE0007037129, DE0007037145

    WKN: 703712, 703714

    Börsen: Regulierter Markt in Düsseldorf, Frankfurt (Prime Standard);

    Freiverkehr in Berlin, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart;

    Terminbörse EUREX

    Ende der Mitteilung DGAP News-Service

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