checkAd

    DGAP-Adhoc  615  0 Kommentare Hansa Group AG:


    Hansa Group AG / Schlagwort(e): Sonstiges

    04.03.2015 12:23

    Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
    DGAP - ein Service der EQS Group AG.
    Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

    ---------------------------------------------------------------------------

    HANSA GROUP AG: Prüfungsanordnung der BaFin nach § 37p Abs. 1 S. 2 Nr. 1
    WpHG i.V.m. § 37o Abs. 1 WpHG


    Genthin, 04.03.2015 - Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin)
    hat gemäß § 37p Abs. 1 S. 2 Nr. 1 WpHG i.V.m. § 37o Abs. 1 WpHG die Prüfung
    des Jahres- und Konzernabschlusses zum 31.12.2012 der Gesellschaft sowie
    des Lage- und des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2012 der
    Gesellschaft angeordnet.

    Nach Angaben der BaFin ist Hintergrund der Anordnung, dass die Deutsche
    Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) auf Grund ihrer bei der Gesellschaft
    durchgeführten (stichpro-benartigen) Prüfung nach § 342b Abs. 2 S. 3 Nr. 3
    HGB zu dem Ergebnis gelangt ist, dass die Rechnungslegung der Gesellschaft
    in den nachfolgenden genannten Punkten fehlerhaft sei und sich die
    Gesellschaft mit dem Prüfungsergebnis nicht einverstanden erklärt hat. Die
    DPR hatte bemängelt, dass im Jahres- und Konzernabschluss zum 31.12.2012
    und im Lage- und Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2012 wesentliche
    Liquiditätsrisiken nicht angemessen beurteilt und erläutert worden seien,
    eine Wertberichtigung des Geschäfts- oder Firmenwerts der Luhns GmbH zum
    31.12.2012 in voller Höhe hätte erfolgen müssen und die Aktivierung eines
    Schadenersatzanspruchs im Konzernabschluss als Eventualforderung zu
    qualifizieren ist.

    Die Feststellung von Fehlern in der Rechnungslegung durch die DPR hat
    zunächst keine rechtlichen Auswirkungen bzw. Bindungswirkung. Folge der
    Nichteinverständniserklärung der Gesellschaft mit den von der DPR
    festgestellten Fehlern ist zunächst nur die Möglichkeit der BaFin, ein
    eigenes Verfahren zur Prüfung der Rechnungslegung der Gesellschaft
    einzuleiten, wovon die BaFin jetzt Gebrauch gemacht hat.

    Die Gesellschaft war zum Zeitpunkt der Abschlussaufstellung und ist auch
    nach wie vor der Ansicht, dass ihre Rechnungslegung nicht fehlerhaft war
    und wird dies im nun von der BaFin eingeleiten Verfahren auch noch einmal
    im Einzelnen darlegen.

    Der Vorstand


    04.03.2015 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
    Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
    DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

    ---------------------------------------------------------------------------

    Sprache: Deutsch
    Unternehmen: Hansa Group AG
    Fritz-Henkel-Str. 8
    39307 Genthin
    Deutschland
    Telefon: +49 (0)203-73804-109
    Fax: +49 (0)203-73804-309
    E-Mail: silvia.kostova@hansagroup.de
    Internet: www.hansagroup.de
    ISIN: DE0007608606
    WKN: 760860
    Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr
    in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart

    Ende der Mitteilung DGAP News-Service

    ---------------------------------------------------------------------------




    EQS Group AG
    0 Follower
    Autor folgen

    Verfasst von EQS Group AG
    DGAP-Adhoc Hansa Group AG: Hansa Group AG / Schlagwort(e): Sonstiges 04.03.2015 12:23 Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. …