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    ROUNDUP  430  0 Kommentare Finanzplatz London feiert juristischen Sieg gegen Eurozone

    LUXEMBURG (dpa-AFX) - Großbritannien feiert im Kampf um die Bedeutung des Finanzplatzes London einen seltenen Erfolg gegen die Eurozone. Der EU-Gerichtshof in Luxemburg erklärte am Mittwoch eine Vorgabe der Europäischen Zentralbank (EZB) für nichtig, wonach die Abwicklung von großen Wertpapier-Geschäften in Euro auch im Euroraum stattfinden muss. Eine solche Verordnung übersteige die Befugnisse der Notenbank, urteilten die Richter. Damit dürfen Clearing-Häuser, die Finanztransaktionen zwischen Käufern und Verkäufern abwickeln, weiterhin von ihrem Sitz in London aus Euro-Geschäfte machen.

    Die britische Hauptstadt ist das weltweite Zentrum für Clearing-Häuser, die als sogenannte zentrale Gegenparteien das Risiko von Finanzgeschäften in Billionenhöhe managen. Hätte das EU-Gericht die EZB-Vorgabe bestätigt, wollten viele Clearing-Häuser ihre Euro-Geschäfte nach Paris oder Frankfurt verlegen. Der britische Finanzminister George Osborne sprach daher von einem "großen Erfolg" für sein Land. Allerdings kann die EZB in den nächsten zwei Monaten noch Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen. Die EZB wollte sich zunächst nicht äußern.

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    Zuletzt hatte die Regierung in London in ihrem Kampf gegen die Finanztransaktionssteuer, die Boni-Begrenzung für Banker und das Leerverkaufsverbot empfindliche Niederlagen kassiert.

    Die EZB hatte in ihrem 2011 veröffentlichten Rahmen für die Überwachung des Eurosystems verfügt, dass zentrale Gegenparteien mit einem täglichen Geschäftsvolumen von mehr als fünf Milliarden Euro diese Geschäfte von der Eurozone aus führen müssten. Nur so sei gewährleistet, dass die EZB bei Fehlfunktionen voll durchgreifen könne.

    Clearing-Häuser seien Schlüsselbestandteile des Finanzsystems, argumentierte die EZB. Bei ihnen bündelten sich Kredit- und Liquiditätsrisiken, so dass Störungen zu systemischen Krisen führen könnten. Umgesetzt wurde diese Vorgabe bislang nicht.

    Großbritannien hatte damit argumentiert, dass ein solcher Standortzwang dem freien Kapitalverkehr in der EU widerspreche und die Nicht-Euroländer diskriminiere. "Für uns stand immer fest, dass es für alle Länder im europäischen Binnenmarkt die gleichen Regeln geben muss - egal ob sie im Euro sind oder nicht", sagte Osborne.

    Die EU-Richter umschifften allerdings die Frage, ob die EZB tatsächlich andere Länder benachteiligt. Sie konzentrierten sich vielmehr auf die ihrer Meinung nach nicht vorhandene rechtliche Befugnis, solche über die reine Aufsicht hinausgehenden Regeln zu erlassen.

    Angesichts der geplanten Volksabstimmung über den Verbleib in der EU erhoffen sich proeuropäische Kräfte Rückenwind von dem Urteil. Es belege, wie wichtig es für Großbritannien sei, Mitglied der EU zu sei, sagte die Europaabgeordnete Catherine Bearder von den Liberaldemokraten, die in London gemeinsam mit den konservativen Tories von Premierminister David Cameron regieren. "Außerhalb der EU hätte das Vereinte Königreich nicht klagen und dieses Ergebnis erzielen können."/enl/zb/das




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