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    DGAP-Adhoc  223  0 Kommentare Neschen AG: Beschlussvorschläge zur Verbesserung der Finanzierungsstruktur in der außerordentlichen Hauptversammlung am 24. März 2015 erreichen nicht die erforderliche Mehrheit


    Neschen AG / Schlagwort(e): Hauptversammlung

    24.03.2015 13:52

    Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
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    Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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    Ad-hoc-Mitteilung vom 24. März 2015

    Beschlussvorschläge zur Verbesserung der Finanzierungsstruktur in der
    außerordentlichen Hauptversammlung am 24. März 2015 erreichen nicht die
    erforderliche Mehrheit

    Bückeburg, 24. März 2015

    Die außerordentliche Hauptversammlung der Neschen AG hat dem Vorschlag,
    ein Genehmigtes Kapital (Bar- und/oder Sachkapitalerhöhung gegen
    Sacheinlage mit Bezugsrechtsausschluss) von bis zu EUR 6.562.500,00 zu
    schaffen sowie das Kapital im Verhältnis 1:10 herabzusetzen, nicht mit der
    erforderlichen Mehrheit von 75 Prozent zugestimmt. Der Kreditgläubiger
    Sandton hatte am 6. Februar mitgeteilt, den bestehenden Kredit ganz oder
    teilweise in Eigenkapital umwandeln zu wollen. So eröffnete sich für das
    Unternehmen nach Überzeugung des Vorstands die Chance, eine langfristig
    tragfähige, nachhaltig verbesserte Finanzierungsstruktur zu schaffen. Aus
    diesem Grund hatte der Vorstand um Zustimmung geworben. Der Vorstand wird
    nun versuchen, in Verhandlungen mit dem Kreditgläubiger eine alternative
    Entschuldung des Unternehmens zu erreichen.

    Kontakt:

    Neschen AG
    Investor Relations
    Hans-Neschen-Straße 1
    31675 Bückeburg
    Telefon: +49 (5722) 207 206
    E-Mail: investor.relations@neschen.de


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    Fax: + 49 (0) 5722 207-197
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