DGAP-Adhoc
Neschen AG: Beschlussvorschläge zur Verbesserung der Finanzierungsstruktur in der außerordentlichen Hauptversammlung am 24. März 2015 erreichen nicht die erforderliche Mehrheit
Neschen AG / Schlagwort(e): Hauptversammlung
24.03.2015 13:52
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
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Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Ad-hoc-Mitteilung vom 24. März 2015
Beschlussvorschläge zur Verbesserung der Finanzierungsstruktur in der
außerordentlichen Hauptversammlung am 24. März 2015 erreichen nicht die
erforderliche Mehrheit
Bückeburg, 24. März 2015
Die außerordentliche Hauptversammlung der Neschen AG hat dem Vorschlag,
ein Genehmigtes Kapital (Bar- und/oder Sachkapitalerhöhung gegen
Sacheinlage mit Bezugsrechtsausschluss) von bis zu EUR 6.562.500,00 zu
schaffen sowie das Kapital im Verhältnis 1:10 herabzusetzen, nicht mit der
erforderlichen Mehrheit von 75 Prozent zugestimmt. Der Kreditgläubiger
Sandton hatte am 6. Februar mitgeteilt, den bestehenden Kredit ganz oder
teilweise in Eigenkapital umwandeln zu wollen. So eröffnete sich für das
Unternehmen nach Überzeugung des Vorstands die Chance, eine langfristig
tragfähige, nachhaltig verbesserte Finanzierungsstruktur zu schaffen. Aus
diesem Grund hatte der Vorstand um Zustimmung geworben. Der Vorstand wird
nun versuchen, in Verhandlungen mit dem Kreditgläubiger eine alternative
Entschuldung des Unternehmens zu erreichen.
Kontakt:
Neschen AG
Investor Relations
Hans-Neschen-Straße 1
31675 Bückeburg
Telefon: +49 (5722) 207 206
E-Mail: investor.relations@neschen.de
24.03.2015 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Neschen AG
Hans-Neschen-Str. 1
31675 Bückeburg
Deutschland
Telefon: + 49 (0) 5722 207-0
Fax: + 49 (0) 5722 207-197
E-Mail: a.buhrmester@neschen.de
Internet: www.neschen.de
ISIN: DE0005021307
WKN: 502130
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard), Hannover;
Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Stuttgart
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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Beschlussvorschläge zur Verbesserung der Finanzierungsstruktur in der
außerordentlichen Hauptversammlung am 24. März 2015 erreichen nicht die
erforderliche Mehrheit
Bückeburg, 24. März 2015
Die außerordentliche Hauptversammlung der Neschen AG hat dem Vorschlag,
ein Genehmigtes Kapital (Bar- und/oder Sachkapitalerhöhung gegen
Sacheinlage mit Bezugsrechtsausschluss) von bis zu EUR 6.562.500,00 zu
schaffen sowie das Kapital im Verhältnis 1:10 herabzusetzen, nicht mit der
erforderlichen Mehrheit von 75 Prozent zugestimmt. Der Kreditgläubiger
Sandton hatte am 6. Februar mitgeteilt, den bestehenden Kredit ganz oder
teilweise in Eigenkapital umwandeln zu wollen. So eröffnete sich für das
Unternehmen nach Überzeugung des Vorstands die Chance, eine langfristig
tragfähige, nachhaltig verbesserte Finanzierungsstruktur zu schaffen. Aus
diesem Grund hatte der Vorstand um Zustimmung geworben. Der Vorstand wird
nun versuchen, in Verhandlungen mit dem Kreditgläubiger eine alternative
Entschuldung des Unternehmens zu erreichen.
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31675 Bückeburg
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