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    DGAP-Adhoc  771  0 Kommentare DAB Bank AG: BNP Paribas Beteiligungsholding AG legt Barabfindung für verschmelzungsrechtlichen Squeeze-Out auf EUR 4,78 je Aktie fest


    DAB Bank AG / Schlagwort(e): Squeeze-Out

    27.03.2015 12:24

    Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
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    DAB Bank AG: BNP Paribas Beteiligungsholding AG legt Barabfindung für
    verschmelzungsrechtlichen Squeeze-Out auf EUR 4,78 je Aktie fest

    München, 27. März 2015. Die BNP Paribas Beteiligungsholding AG mit Sitz in
    München hat am 17. Dezember 2014 dem Vorstand der DAB Bank AG ihre Absicht
    mitgeteilt, im Rahmen einer Verschmelzung der DAB Bank AG auf die BNP
    Paribas Beteiligungsholding AG die Übertragung der Aktien der
    Minderheitsaktionäre gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung durch
    die Hauptversammlung der DAB Bank AG beschließen zu lassen (sog.
    verschmelzungsrechtlicher Squeeze-Out gem. § 62 Abs. 1 und Abs. 5 UmwG
    i.V.m. §§ 327a ff. AktG).

    Die BNP Paribas Beteiligungsholding AG, die rund 91,69 % des Grundkapitals
    der DAB Bank AG hält, hat dem Vorstand der DAB Bank AG heute mitgeteilt,
    dass sie ihr Übertragungsverlangen vom 17. Dezember 2014 wiederholt und
    konkretisiert: Die BNP Paribas Beteiligungsholding AG hat die angemessene
    Barabfindung für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der
    DAB Bank AG auf die BNP Paribas Beteiligungsholding AG (als
    Hauptaktionärin) auf EUR 4,78 je auf den Inhaber lautende Stückaktie der
    DAB Bank AG festgelegt.

    Die Vorstände der DAB Bank AG und der BNP Paribas Beteiligungsholding AG
    haben den Entwurf eines Verschmelzungsvertrages zwischen der DAB Bank AG
    als übertragender Gesellschaft und der BNP Paribas Beteiligungsholding AG
    als übernehmender Gesellschaft, der zur Durchführung des
    verschmelzungsrechtlichen Squeeze-Out erforderlich ist, abgestimmt. Der
    Aufsichtsrat der BNP Paribas Beteiligungsholding AG hat dem Abschluss des
    Verschmelzungsvertrages bereits zugestimmt. Es ist beabsichtigt, dass der
    Verschmelzungsvertrag nach der Zustimmung des Aufsichtsrats der DAB Bank AG
    am 13. April 2015 beurkundet wird.

    Der Beschluss zur Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der DAB
    Bank AG auf die BNP Beteiligungsholding AG als Hauptaktionär gegen
    Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG soll auf
    der für den 29. Mai 2015 vorgesehenen ordentlichen Hauptversammlung der DAB
    Bank AG gefasst werden.

    DAB Bank AG

    Der Vorstand



    Kontakt:
    Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Dr. Jürgen Eikenbusch, DAB Bank AG,
    +49 89 500 68 1595 oder ir@dab.com.


    27.03.2015 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
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    Sprache: Deutsch
    Unternehmen: DAB Bank AG
    Landsberger Straße 300
    80687 München
    Deutschland
    Telefon: +49 (0)89 500 68 1696
    Fax: +49 (0)89 500 68 669
    E-Mail: ir@dab.com
    Internet: www.dab-bank.de
    ISIN: DE0005072300
    WKN: 507230
    Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr
    in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart

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