KRONES
Lohnt hier noch ein Einstieg? Krones fast am Kursziel!
Die Aktie des Maschinenbau-Unternehmens für Abfüll- und Verpackungsanlagen, der Krones AG, steigt und steigt und... erreicht bald mein Kursziel, die obere Begrenzung eines langfristigen Aufwärtstrend-Kanal, der seit 2012 in den Wochenkerzen konstruiert werden kann (Analyse vom 03.03.2015: Bald 100 Euro wert?).
Lohnt hier noch ein Einstieg? Nun, unter Chance-Risiko-Aspekten nur bedingt. Denn ein sinnvoller Stoppkurs müsste unter ca. 90 Euro gesetzt werden - das Aufwärtspotenzial erscheint jedoch langsam begrenzt. Einerseits darf die Rückkehrlinie des Aufwärtstrendkanals und andererseits die runde 100 Euro-Marke als Widerstand betrachtet werden. Im günstigsten Fall hingegen steigt die Aktie weiter an - in Richtung des seit 2012 bestandenen, im Chart gestrichelt dargestellten Aufwärtstrendkanals, der allerdings im Oktober letzten Jahres kurzzeitig verlassen wurde. Somit ergibt sich noch Potenzial in Richtung 108/110 Euro.
Sehr kurzfristig könnte die Aktie daher noch Schwung nach oben entwickeln, die Marktteilnehmer könnten die runde 100er-Marke sehen "wollen". Eine Pause dürfte dann jedoch im Bereich 100 bis 110 Euro eintreten - auch in Hinblick auf die Bilanzpressekonferenz am 30.04.2015.
Wochenkerzen – Krones AG
Aufwärtstrends sind intakt. Rücksetzer dürften vor den kommenden Zahlen bis ca. 90 Euro aufgefangen werden. Ziel wäre kurzfristig die runde 100-Euro-Marke - im besten Fall darf auch mit einem Anstieg bis ca. 108/110 Euro gerechnet werden.
Ihr Stefan Salomon
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Hinweis: Die Analyse wurde von Stefan Salomon mit größter Sorgfalt erstellt. Für die Richtigkeit der in der Analyse enthaltenen Aussagen, Prognosen und Angaben wird jedoch keine Gewähr übernommen. Der Inhalt dient lediglich der Information und beinhaltet keine Vermögensberatung und keine Aufforderung zum Kauf oder Verkauf von CFD, Aktien oder anderen Finanzprodukten.Die Analysen dienen nicht als konkrete Handelsempfehlung. Eine Haftung für Vermögensschäden ist ausgeschlossen. Erklärung nach §34b Abs 1 WPHG: Der Autor erklärt, dass er im Besitz von Finanzinstrumenten sein kann, auf die sich einzelne Analysen beziehen. Hierdurch besteht die Möglichkeit eines Interessenkonfliktes. Charts: guidants.com.
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