DGAP-Adhoc
DEAG Deutsche Entertainment Aktiengesellschaft bildet Risikovorsorge im Jahresabschluss 2014 nach Vertragsbruch des Nürburgrings
DEAG Deutsche Entertainment Aktiengesellschaft / Schlagwort(e): Vorläufiges Ergebnis/Sonstiges
30.03.2015 14:58
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG
DEAG bildet Risikovorsorge im Jahresabschluss 2014 nach Vertragsbruch des
Nürburgrings
- Risikovorsorge trotz Versicherungsschutz und möglichem
Alternativfestival auf Schalke
- Umsatz und adjustiertes EBIT im Geschäftsjahr 2014 weiter gesteigert
- Starker Start von myticket und Anhebung der Jahresprognose 2015 auf 4,2
- 4,5 Mio. Tickets
Berlin, 30. März 2015 - Die DEAG Deutsche Entertainment Aktiengesellschaft
(ISIN DE000A0Z23G6) stellt fest, dass die capricorn NÜRBURGRING GmbH (CNG)
ihren vertraglichen Verpflichtungen als Mitveranstalter und ihren
Zahlungsverpflichtungen für das geplante Rock-Festival am Nürburgring nicht
nachgekommen ist und damit Vertragsbruch begangen hat. Die im Besitz eines
russischen Investors befindliche CNG hat sich entgegen der vertraglichen
Vereinbarungen zu keinem Zeitpunkt an den Zahlungen für Künstlergagen und
Werbemaßnahmen beteiligt. Diese wurden vielmehr vollständig von der DEAG
getragen.
Die DEAG prüft derzeit im Interesse der Fans und im Sinne einer
wirtschaftlich guten Lösung, ob eine Durchführung des Festivals am
Nürburgring dennoch möglich ist. Zugleich werden intensive Gespräche mit
der Veltins-Arena in Gelsenkirchen über eine mögliche Verlegung des
Rock-Festivals in dieses Stadion geführt. Dieser gesamte Prozess erfolgt
unter aktiver Einbindung der Versicherung der DEAG. Eine Entscheidung, ob
das Festival auf Schalke stattfinden kann, ist kurzfristig zu erwarten.
Dennoch hat die DEAG aus Vorsichtsgründen bereits im Jahresabschluss für
2014 eine signifikante Risikovorsorge getroffen. Allerdings verfügt die
DEAG über einen umfassenden Versicherungsschutz für den Fall eines
Vertragsbruchs (Breach of Contract) der CNG. Dieser erweiterte
Versicherungsschutz wurde im vergangenen Jahr nach dem Einstieg des
russischen Investors bei CNG abgeschlossen und gilt bis zu einer Summe von
7,5 Mio. Euro.
Die nunmehr trotzdem getroffene Risikovorsorge sowie Marketingaufwendungen
DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG
DEAG bildet Risikovorsorge im Jahresabschluss 2014 nach Vertragsbruch des
Nürburgrings
- Risikovorsorge trotz Versicherungsschutz und möglichem
Alternativfestival auf Schalke
- Umsatz und adjustiertes EBIT im Geschäftsjahr 2014 weiter gesteigert
- Starker Start von myticket und Anhebung der Jahresprognose 2015 auf 4,2
- 4,5 Mio. Tickets
Berlin, 30. März 2015 - Die DEAG Deutsche Entertainment Aktiengesellschaft
(ISIN DE000A0Z23G6) stellt fest, dass die capricorn NÜRBURGRING GmbH (CNG)
ihren vertraglichen Verpflichtungen als Mitveranstalter und ihren
Zahlungsverpflichtungen für das geplante Rock-Festival am Nürburgring nicht
nachgekommen ist und damit Vertragsbruch begangen hat. Die im Besitz eines
russischen Investors befindliche CNG hat sich entgegen der vertraglichen
Vereinbarungen zu keinem Zeitpunkt an den Zahlungen für Künstlergagen und
Werbemaßnahmen beteiligt. Diese wurden vielmehr vollständig von der DEAG
getragen.
Die DEAG prüft derzeit im Interesse der Fans und im Sinne einer
wirtschaftlich guten Lösung, ob eine Durchführung des Festivals am
Nürburgring dennoch möglich ist. Zugleich werden intensive Gespräche mit
der Veltins-Arena in Gelsenkirchen über eine mögliche Verlegung des
Rock-Festivals in dieses Stadion geführt. Dieser gesamte Prozess erfolgt
unter aktiver Einbindung der Versicherung der DEAG. Eine Entscheidung, ob
das Festival auf Schalke stattfinden kann, ist kurzfristig zu erwarten.
Dennoch hat die DEAG aus Vorsichtsgründen bereits im Jahresabschluss für
2014 eine signifikante Risikovorsorge getroffen. Allerdings verfügt die
DEAG über einen umfassenden Versicherungsschutz für den Fall eines
Vertragsbruchs (Breach of Contract) der CNG. Dieser erweiterte
Versicherungsschutz wurde im vergangenen Jahr nach dem Einstieg des
russischen Investors bei CNG abgeschlossen und gilt bis zu einer Summe von
7,5 Mio. Euro.
Die nunmehr trotzdem getroffene Risikovorsorge sowie Marketingaufwendungen
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