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    AfW-Vorstand  1988  0 Kommentare „Flächendeckende IHK-Aufsicht für 34f-Vermittler“

    Rechtsanwalt und Vorstand des AfW - Bundesverband Finanzdienstleistung Norman Wirth spricht mit FundResearch über die IHK-Aufsicht des § 34f GewO und warum er das Berufsbild der Honorarberater in Frage stellt.

    FundResearch: Die größte Aufregung um die Einführung des § 34f GewO scheint vorüber. Wie ist Ihre bisherige Erfahrung? War da im Vorfeld viel Lärm um nichts oder waren die Sorgen der Finanzanlagevermittler berechtigt?

    Norman Wirth: Vielleicht bin ich ja gut im Verdrängen. Mir ist jedenfalls von großer Aufregung um die Einführung des 34f nicht mehr viel erinnerlich. Der AfW war von Anfang an in das Gesetzgebungsverfahren involviert. So konnten wir auch unsere Mitglieder ständig über die notwendigen Vorbereitungen und die Umsetzung informieren. Es ist in meiner, aber auch der Wahrnehmung der Vermittlerschaft, insgesamt so, wie schon beim 34d: Je länger die Regulierung her ist, desto positiver wird sie gesehen. Die Regulierung der Versicherungsvermittlung sehen laut AfW-Umfrage im letzten Jahr nur noch ca. 25 Prozent als negativ. Die zeitnähere Regulierung der Finanzanlagenvermittlung hingegen noch ca. 34 Prozent. 

    FundResearch: Sehen Sie noch Stellen, an denen es mit dem 34f hakt?

    Norman Wirth: Die Produktzuordnung unter die einzelnen Kategorien ist immer noch problematisch. Es gibt leider Produktgeber, die behaupten, dass ihr Finanzprodukt dem 34f nicht unterliegt, was jedoch nicht der Tatsache entspricht. Vermittler, die hier nicht sehr aufpassen, setzen sich da großen Risiken aus. Es empfiehlt sich regelmäßig vor allem den Versicherungsschutz für alle vermittelten Finanzanlageprodukte zu überprüfen. Aktuell müssten auch schon die Prüfberichte für das Kalenderjahr 2013 vollständig bei den IHKen oder Gewerbeämtern liegen. Das ist aber in großer Anzahl noch nicht der Fall. Es wird interessant zu sehen, wie mit fehlenden, unzureichenden oder auch negativen Prüfberichten umgegangen wird.

    FundResearch: Gut 40.000 IFAs haben die Erlaubnis nach 34f beantragt. Haben Sie mit dieser Zahl gerechnet?

    Norman Wirth: Ja, das trifft unsere Schätzungen. Nach unseren Erhebungen vor Einführung des § 34f sind wir von etwa 80.000 von der Regulierung betroffenen Vermittlern ausgegangen. Wir sind gleichzeitig davon ausgegangen, dass von diesen 80.000 nur ca. die Hälfte sich dauerhaft dem neuen Regime unterwerfen wird. Das waren dann auch die Zahlen, die vom Gesetzgeber zugrunde gelegt wurden. Dafür, dass etwa die Hälfte der betroffenen Personen den 34f nicht beantragt haben, gab es sicherlich einen Hauptgrund: Aufwand und Nutzen standen nach deren Meinung nicht im Verhältnis. Wer nur gelegentlich zum Beispiel Investmentfonds vermittelt hat, für den lohnte einfach der Aufwand nicht, der mit der Registrierung und den dafür erforderlichen Voraussetzungen und Kosten (z.B. für die Vermögensschadenshaftpflichtversicherung) einhergeht. 

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    Patrick Daum
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    Patrick Daum ist Dipl.-Politologe mit Schwerpunkt für Europa, Wirtschaft und Recht. Als Redakteur bei €uro-Advisor-Services GmbH ist er zuständig für die Top-Themen auf www.fundresearch.de.
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    Verfasst von 2Patrick Daum
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