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    Lebensmittelhandel  2608  0 Kommentare Bye Bye, Edeka-Monopol - Kartellamt verbietet Übernahme von Kaiser's Tengelmann

    Edeka wollte seinen Konkurrenten Kaiser’s Tengelmann übernehmen und damit seine Vormachtstellung im Lebensmittelhandel weiter ausbauen. Doch daraus wird wohl nichts.

    Die deutschen Kartellwächter haben der Liaison zwischen Edeka und Kaiser’s Tengelmann einen Riegel vorgeschoben. Das berichtet "dpa-AFX". Demnach darf Edeka die rund 450 Filialen seines Konkurrenten nicht wie geplant übernehmen. Das Bundeskartellamt befürchtet im Fall eines Zusammenschlusses Preiserhöhungen und weniger Wettbewerb.

    Schon jetzt ist Edeka Deutschlands größter Lebensmittelhändler. Mit der Übernahme von Kaiser’s Tengelmann hätte der Marktführer seine Vormachtstellung weiter ausbauen können. Doch das würde zu einer erheblichen Verschlechterung der Wettbewerbsbedingungen führen, befanden die Wettbewerbshüter. Vor allem im Großraum Berlin, in München und Oberbayern, sowie in Nordrhein-Westfalen wären mit negativen Entwicklung zu rechnen.

    Entgegenkommen von Edeka reicht nicht aus

    Dabei war Edeka den Kartellwächtern in den vergangenen Wochen bereits entgegengekommen und hatte angeboten, statt der gesamten 450 Filialen nur noch 350 zu übernehmen. Die restlichen 100 Geschäfte wollte Edeka aus dem Deal herauslösen und an andere Einzelhändler verkaufen. Dem Kartellamt gingen diese Pläne aber nicht weit genug. Nach Auffassung der Wettbewerbshüter hätte der Handelsriese höchstens 150-170 Filialen übernehmen können ohne den Wettbewerb zu gefährden.

    Denn: Die Übernahme würde Edeka neue Preiserhöhungsspielräume eröffnen, erklärte Kartellamtspräsident Andreas Mundt am Mittwoch in Bonn. Darüber hinaus fiele mit Kaiser’s Tengelmann ein bedeutsamer unabhängiger Händler weg. Das hätte sowohl Folgen für die Verbraucher, deren Auswahlmöglichkeiten vor Ort stark eingeschränkt würden, als auch für Markenartikel-Hersteller, die einen wichtigen Abnehmer weniger zu beklagen hätten. Dadurch hätte nicht nur Edeka, sondern unmittelbar auch die anderen drei großen Lebensmittelhändler Rewe, Aldi und die Schwarz-Gruppe (Lidl) von der Fusion profitiert.

    Enttäuschung bei Edeka und Kaiser’s Tengelmann

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    Edeka und Kaiser’s Tengelmann haben nun die Möglichkeit, beim Oberlandesgericht Düsseldorf Beschwerde gegen die Entscheidung des Kartellamtes einzulegen. Darüber hinaus könnten sie das Veto der Kartellwächter auch umgehen, bräuchten dazu aber eine Ministererlaubnis.

    Man werde die Argumentation des Amtes ausgiebig prüfen und dann rasch über die Reaktion entscheiden, teilten die beiden Unternehmen mit. Sowohl Edeka als auch Kaiser’s Tengelmann zeigten sich enttäuscht über die Entscheidung der Wettbewerbshüter. Man habe das Verbot der Wettbewerbsbehörde "mit großer Verwunderung und Enttäuschung" zur Kenntnis genommen, erklärte Edeka. Tengelmann sprach von "Unverständnis und Enttäuschung".

     




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