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Milliardenschwere Marken auf höchstrichterlichem Prüfstand
KARLSRUHE (dpa-AFX) - Führende Konzerne der Sport- und Kosmetik-Branche haben am Donnerstag vor dem Bundesgerichtshof um den Schutz ihrer Marken gerungen. Im Streit zwischen Beiersdorf und Unilever ging es um die Zulässigkeit der Farbe Blau auf Kosmetikprodukten. In einem anders gelagerten Streit zwischen Puma und einem Hamburger Designer hatte das höchste deutsche Zivilgericht in Karlsruhe den Markenschutz gegen das Grundrecht auf Kunst- und Meinungsfreiheit abzuwägen.
"In meinem Alter kennt man ganz gut die blaue Dose von Nivea mit weißer Aufschrift und weiß: Das ist eine Hautcreme", sagte der Vorsitzende Richter des I. Zivilsenats am BGH, Wolfgang Büscher. Das Bundespatentgericht hatte 2013 die von Unilever beantragte Löschung der Nivea-Farbmarke bestätigt - unter anderem mit der Begründung, dass mindestens 75 Prozent der Bevölkerung den dunkelblauen Farbton mit der Marke Nivea in Verbindung bringen müssten. Ein Gutachten ergab aber für diese sogenannte Verkehrsdurchsetzung lediglich einen Wert von 57,9 Prozent.
Der BGH muss nun über eine Beschwerde von Beiersdorf gegen das Urteil befinden. Dabei gehe es auch um die Frage, "ob das Bundespatentgericht nicht zu strenge Maßstäbe angelegt hat", sagte Büscher. Unilever sieht in der Farbmarke für Beiersdorf eine Benachteiligung des Wettbewerbs. "Es gibt Dutzende von Wettbewerbern, die in verschiedenen Kombinationen die Farbe Blau als Teil ihres Werbeauftritts verwenden", sagte Unilever-Anwalt Christian Rohnke. Das Unternehmen stellt Kosmetika der Marke Dove her, die ebenfalls einen blauen Farbton haben.
Beiersdorf-Anwalt Peter Baukelmann betonte, der dunkelblaue Farbton werde von dem Unternehmen nicht nur dekorativ, sondern im Sinne eines eigenständigen Markenauftritts benutzt. Marktforscher schätzen den Wert der Marke Nivea auf 2,5 Milliarden Euro.
Erst im Oktober vergangenen Jahres hatte derselbe BGH-Senat eine Beschwerde gegen die vom Langenscheidt-Verlag für seine Wörterbücher eingetragene Farbmarke Gelb zurückgewiesen. Noch nicht endgültig entschieden ist ein Streit zwischen dem Deutschen Sparkassen- und Giroverband (DSGV) und der spanischen Bank Santander um die Farbmarke Rot: Hier hat das Bundespatentgericht den Parteien bis Ostern Zeit für einen Vergleich gegeben. Sollte keine Einigung zustande kommen, will das Gericht einen Beschluss verkünden.
Auf 1,1 Milliarden Euro wird der Wert der Marke Puma geschätzt, die sich vor dem BGH gegen die Persiflage durch einen Pudel zur Wehr setzte: Der Designer Thomas Horn hat in Anlehnung an das Puma-Logo T-Shirts mit einem springenden Pudel entworfen und sich dabei auf die Kunst- und Meinungsfreiheit berufen. "Ich hoffe, dass der BGH mehr Humor hat als die anderen Gerichte", sagte Horn der Deutschen Presse-Agentur. Das Oberlandesgericht Hamburg war in der Vorinstanz der Klage von Puma gefolgt. Gegen dieses Urteil vom März 2013 legte Horn Revision ein.
Auch bei einem witzigen Motiv wie auf den Pudel-T-Shirts Horns werde "im Markenrecht alles nach ganz ernsten Kriterien abgehandelt", sagte der Vorsitzende Richter Wolfgang Büscher. Ein Pudel sei zwar kein Puma. Es müsse aber geprüft werden, ob es nicht eine gedankliche Verknüpfung gebe, die das Markenrecht von Puma verletze. Möglicherweise habe der Beklagte die Sogwirkung der bekannten Marke nutzen wollen, um kommerzielle Vorteile zu erzielen. Horn berufe sich zu Unrecht auf die Kunst- und Meinungsfreiheit, sagte die Anwältin von Puma und beantragte, die Revision zurückzuweisen.
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Der Zeitpunkt für eine Entscheidung war in beiden Fällen zunächst nicht absehbar./pz/DP/stb