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    EANS-Hauptversammlung  441  0 Kommentare C-QUADRAT Investment AG / Einladung zur Hauptversammlung

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    Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
    Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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    C-QUADRAT Investment AG

    Einladung

    zu der am 8. Mai 2015 um 11 Uhr am Sitz der Gesellschaft,
    Schottenfeldgasse 20, 1070 Wien stattfindenden

    28. (ordentlichen) Hauptversammlung
    der C-QUADRAT Investment AG

    Tagesordnung

    1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses samt Lagebericht und
    Corporate Governance-Bericht, des Konzernabschlusses samt
    Konzernlagebericht über das Geschäftsjahr 2014, des Vorschlags für
    die Gewinnverwendung und Vorlage des Berichtes des Aufsichtsrates
    über das Geschäftsjahr 2014

    2. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss zum
    31. Dezember 2014 ausgewiesenen Bilanzgewinns

    3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes
    für das Geschäftsjahr 2014

    4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des
    Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2014

    5. Beschlussfassung über die Festsetzung der Vergütung an die
    Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2014

    6. Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für den
    Jahres- und den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2015

    7. Beschlussfassung über die Umstellung der Nennbetragsaktien auf
    nennwertlose Stückaktien im Wege einer Änderung der Satzung in dem
    Art. III.

    8. Beschlussfassung über den Widerruf der bestehenden Ermächtigung
    zum zweckfreien Rückerwerb eigener Aktien gemäß Beschluss der
    Hauptversammlung vom 3. Mai 2013 unter gleichzeitiger
    Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands auf den Inhaber
    lautende eigene nennwertlose Stückaktien bis höchstens 10% des
    Grundkapitals der C-QUADRAT Investment AG während einer Geltungsdauer
    von 30 Monaten ab dem Tag der Beschlussfassung zu einem niedrigsten
    Gegenwert, der einem Börsekurs von EUR 1,-- entspricht und zu einem
    höchsten Gegenwert, der einem Börsekurs von EUR 60,-- entspricht zu
    erwerben. Der Vorstand ist weiters ermächtigt, zurück erworbene
    Aktien ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss einzuziehen. Der
    Aufsichtsrat wird ermächtigt, Änderungen der Satzung, die sich aus
    einer solchen Einziehung ergeben, zu beschließen.
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