EANS-Hauptversammlung
C-QUADRAT Investment AG / Einladung zur Hauptversammlung
--------------------------------------------------------------------------------
Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
--------------------------------------------------------------------------------
Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
--------------------------------------------------------------------------------
C-QUADRAT Investment AG
Einladung
zu der am 8. Mai 2015 um 11 Uhr am Sitz der Gesellschaft,
Schottenfeldgasse 20, 1070 Wien stattfindenden
28. (ordentlichen) Hauptversammlung
der C-QUADRAT Investment AG
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses samt Lagebericht und
Corporate Governance-Bericht, des Konzernabschlusses samt
Konzernlagebericht über das Geschäftsjahr 2014, des Vorschlags für
die Gewinnverwendung und Vorlage des Berichtes des Aufsichtsrates
über das Geschäftsjahr 2014
2. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss zum
31. Dezember 2014 ausgewiesenen Bilanzgewinns
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes
für das Geschäftsjahr 2014
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des
Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2014
5. Beschlussfassung über die Festsetzung der Vergütung an die
Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2014
6. Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für den
Jahres- und den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2015
7. Beschlussfassung über die Umstellung der Nennbetragsaktien auf
nennwertlose Stückaktien im Wege einer Änderung der Satzung in dem
Art. III.
8. Beschlussfassung über den Widerruf der bestehenden Ermächtigung
zum zweckfreien Rückerwerb eigener Aktien gemäß Beschluss der
Hauptversammlung vom 3. Mai 2013 unter gleichzeitiger
Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands auf den Inhaber
lautende eigene nennwertlose Stückaktien bis höchstens 10% des
Grundkapitals der C-QUADRAT Investment AG während einer Geltungsdauer
von 30 Monaten ab dem Tag der Beschlussfassung zu einem niedrigsten
Gegenwert, der einem Börsekurs von EUR 1,-- entspricht und zu einem
höchsten Gegenwert, der einem Börsekurs von EUR 60,-- entspricht zu
erwerben. Der Vorstand ist weiters ermächtigt, zurück erworbene
Aktien ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss einzuziehen. Der
Aufsichtsrat wird ermächtigt, Änderungen der Satzung, die sich aus
einer solchen Einziehung ergeben, zu beschließen.
Aktuelle Themen
Weitere Artikel des Autors
1 im Artikel enthaltener WertIm Artikel enthaltene Werte