DGAP-Adhoc
Drillisch AG und Dixons Carphone PLC unterzeichnen Kaufvertrag zum Erwerb der The Phone House Deutschland GmbH (deutsch)
Drillisch AG und Dixons Carphone PLC unterzeichnen Kaufvertrag zum Erwerb der The Phone House Deutschland GmbH
Drillisch AG / Schlagwort(e): Strategische Unternehmensentscheidung
15.04.2015 05:40
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
---------------------------------------------------------------------------
Lesen Sie auch
Drillisch AG und Dixons Carphone PLC unterzeichnen Kaufvertrag zum Erwerb
der The Phone House Deutschland GmbH
Maintal, den 15. April 2015 - Die Drillisch AG (ISIN DE 0005545503) hat
heute einen Kaufvertrag mit der Dixons Carphone PLC (ISIN GB 00B4Y7R145)
über sämtliche Geschäftsanteile der The Phone House Deutschland GmbH ("The
Phone House") abgeschlossen. Der Vollzug des Kaufvertrags wird bis
spätestens zum Ende Mai 2015 erwartet.
The Phone House ist in Deutschland mit einer Vermittlung von über 1 Mio.
Teilnehmern pro Jahr und einem Gruppenumsatz von zuletzt etwa EUR 350 Mio.
p.a. einer der größten Distributoren für Mobilfunk- und Festnetzverträge
sowie für Mobilfunk- und sonstige Telekommunikationsgeräte. Außerdem
vertreibt The Phone House sämtliches Zubehör und erbringt
Telekommunikations- sowie Servicedienstleistungen.
Des Weiteren verfügt The Phone House über eine langjährige Erfahrung im
stationären Vertrieb, hat ausgezeichneten Zugang zum freien Fachhandel und
besitzt alle notwendigen technischen Voraussetzungen, um sowohl Partner-
als auch Eigene Shops vollumfänglich und inkl. Hardwareversorgung zu
betreuen. Mit dieser Akquisition komplettiert die Drillisch AG den Aufbau
ihres neuen, flächendeckenden "Offline" Vertriebskanals.
Der Kaufpreis setzt sich im Wesentlichen aus zwei Komponenten zusammen. Ein
erster Teil, der direkt bei Vollzug des Kaufvertrags fällig ist und ca. 3
Prozent des stimmberechtigten Kapitals ausmacht, soll grundsätzlich in
neuen Drillisch-Aktien gezahlt werden. Ein zweiter Teil ist aus zukünftigen
Cash Flow Überschüssen der The Phone House zu zahlen.
Die Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage für den bei Vollzug fälligen
Kaufpreisbestandteil wird unter Ausnutzung des genehmigten Kapitals und
unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre erfolgen. Die neuen Aktien
werden einer üblichen Sperrfrist unterliegen (Lock up-Periode).
Für die Zukunft sehen Drillisch und Dixons Carphone zudem sinnvolle
Kooperationsmöglichkeiten u.a. in den Bereichen Handyversicherung und
Hardwarebezug, die für beide Seiten gewinnbringend realisiert werden
sollen.
Drillisch AG
Der Vorstand
15.04.2015 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
---------------------------------------------------------------------------
Sprache: Deutsch
Unternehmen: Drillisch AG
Wilhelm-Röntgen-Straße 1-5
63477 Maintal
Deutschland
Telefon: +49 (0)6181 412 218
Fax: +49 (0)6181 412 183
E-Mail: ir@drillisch.de
Internet: www.drillisch.de
ISIN: DE0005545503
WKN: 554550
Indizes: TecDAX
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr
in Berlin, Düsseldorf, München, Stuttgart
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
---------------------------------------------------------------------------