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    DGAP-Adhoc  900  0 Kommentare Drillisch AG und Dixons Carphone PLC unterzeichnen Kaufvertrag zum Erwerb der The Phone House Deutschland GmbH


    Drillisch AG / Schlagwort(e): Strategische Unternehmensentscheidung

    15.04.2015 05:40

    Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
    DGAP - ein Service der EQS Group AG.
    Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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    Drillisch AG und Dixons Carphone PLC unterzeichnen Kaufvertrag zum Erwerb
    der The Phone House Deutschland GmbH

    Maintal, den 15. April 2015 - Die Drillisch AG (ISIN DE 0005545503) hat
    heute einen Kaufvertrag mit der Dixons Carphone PLC (ISIN GB 00B4Y7R145)
    über sämtliche Geschäftsanteile der The Phone House Deutschland GmbH ("The
    Phone House") abgeschlossen. Der Vollzug des Kaufvertrags wird bis
    spätestens zum Ende Mai 2015 erwartet.

    The Phone House ist in Deutschland mit einer Vermittlung von über 1 Mio.
    Teilnehmern pro Jahr und einem Gruppenumsatz von zuletzt etwa EUR 350 Mio.
    p.a. einer der größten Distributoren für Mobilfunk- und Festnetzverträge
    sowie für Mobilfunk- und sonstige Telekommunikationsgeräte. Außerdem
    vertreibt The Phone House sämtliches Zubehör und erbringt
    Telekommunikations- sowie Servicedienstleistungen.

    Des Weiteren verfügt The Phone House über eine langjährige Erfahrung im
    stationären Vertrieb, hat ausgezeichneten Zugang zum freien Fachhandel und
    besitzt alle notwendigen technischen Voraussetzungen, um sowohl Partner-
    als auch Eigene Shops vollumfänglich und inkl. Hardwareversorgung zu
    betreuen. Mit dieser Akquisition komplettiert die Drillisch AG den Aufbau
    ihres neuen, flächendeckenden "Offline" Vertriebskanals.

    Der Kaufpreis setzt sich im Wesentlichen aus zwei Komponenten zusammen. Ein
    erster Teil, der direkt bei Vollzug des Kaufvertrags fällig ist und ca. 3
    Prozent des stimmberechtigten Kapitals ausmacht, soll grundsätzlich in
    neuen Drillisch-Aktien gezahlt werden. Ein zweiter Teil ist aus zukünftigen
    Cash Flow Überschüssen der The Phone House zu zahlen.

    Die Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage für den bei Vollzug fälligen
    Kaufpreisbestandteil wird unter Ausnutzung des genehmigten Kapitals und
    unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre erfolgen. Die neuen Aktien
    werden einer üblichen Sperrfrist unterliegen (Lock up-Periode).

    Für die Zukunft sehen Drillisch und Dixons Carphone zudem sinnvolle
    Kooperationsmöglichkeiten u.a. in den Bereichen Handyversicherung und
    Hardwarebezug, die für beide Seiten gewinnbringend realisiert werden
    sollen.

    Drillisch AG
    Der Vorstand


    15.04.2015 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
    Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
    DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

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    Sprache: Deutsch
    Unternehmen: Drillisch AG
    Wilhelm-Röntgen-Straße 1-5
    63477 Maintal
    Deutschland
    Telefon: +49 (0)6181 412 218
    Fax: +49 (0)6181 412 183
    E-Mail: ir@drillisch.de
    Internet: www.drillisch.de
    ISIN: DE0005545503
    WKN: 554550
    Indizes: TecDAX
    Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr
    in Berlin, Düsseldorf, München, Stuttgart

    Ende der Mitteilung DGAP News-Service

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