Auskunfteien
Verborgen im Hintergrund: Schufa & Co. werden mit jedem Klick mächtiger
Einkauf? Im Internet. Handy? Nur mit Vertrag. Autofahren? Beim Carsharing-Unternehmen. In Zeiten von ausuferndem Onlinehandel kommt Auskunfteien eine wachsende Bedeutung zu. Sie agieren im
Hintergrund und wenn sie in Erscheinung treten, hat dies für die Verbraucher meist unangenehme Folgen.
Was ist überhaupt eine Auskunftei?
Auf der Seite des Landesbeauftragten für Datenschutz und
Informationsfreiheit (LDI) Nordrhein-Westfalen heißt es "Auskunfteien sind private Unternehmen, die Bonitätsinformationen sammeln und gegen Entgelt an anfragende Stellen (...) weitergeben“.
Sprich: Das Geschäftsmodell und der wirtschaftliche Erfolg von Auskunfteien basiert auf den Daten von Verbrauchern und dem Verkauf dieser.
Problematisch ist die Abhängigkeit von Auskunfteien. Das gilt sowohl für Verbraucher als auch für Unternehmen, die die Auskünfte von den Auskunfteien verlangen. Einem Bericht des "Tagesspiegel" zufolge sehen Datenschützer eine wachsende Bedeutung
von Bonitätsprüfungen „für Kreditvergaben und geschäftliche Entscheidungen gegenüber Verbrauchern“. Vor allem wegen des immer weiter zunehmenden Internethandels. Umso wichtiger ist es, einige
grundlegende Rechte und Pflichten von Auskunfteien zu kennen.
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Dürfen Auskunfteien die über mich gesammelten Daten stets weitergeben?
Nein. Auskunfteien dürfen Informationen nicht in jedem Fall weitergeben. Lediglich in zwei Arten von Fällen: Zum Einen, „wenn die betroffene Person dazu eine wirksame Einwilligung erteilt hat“. Zum
Anderen, wenn die anfragende Stelle (in der Regel ein Unternehmen) „ein berechtigtes Interesse an der Datenübermittlung darlegt“. Einwilligen muss die betroffene Person in diesem Fall allerdings
nicht.
Für Onlinehändler beispielsweise liegt dieses dann vor, wenn ein Kunde einen Einkauf auf Rechnung tätigt. Dann nämlich besteht für den Händler ein „finanzielles Ausfallrisiko“. Genau diese Regelung
schließe oft aber auch aus, dass Versicherungen bei Vertragsschluss Informationen bei Auskunfteien verlangen. Auch Arbeitgeber zählen in der Regel nicht zu den Informationsberechtigten. Eine
Ausnahme bestehe, „wenn die beschäftigte Person eine Position ausfüllt, in der erhöhte Seriosität und Vertrauenswürdigkeit in finanziellen Fragen bedeutsam ist“, heißt es.
Kann ich Auskunft über die gespeicherten Daten verlangen?
Ja. Gesetzlich geregelt ist, dass „jede betroffene Person einen Rechtsanspruch auf Auskunft über die zu ihrer Person gespeicherten Daten“ hat, heißt es auf der Seite des LDI. Dazu gehöre auch eine
Auskunft über die Herkunft und Weitergabe der Daten. Einmal pro Jahr ist die Auskunft kostenlos. Musterschreiben finden sich auf der Internetseite des Bundesbeauftragten für Datenschutz.
Der Haken an der Sache: Ihre Methoden zur Berechnung einer Bonitätsnote müssen die Auskunfteien nicht mitteilen. Im Klartext bedeutet das: Auskunfteien sind verpflichtet, auf Anfrage mitzuteilen,
welche Daten sie speichern, nicht aber, wie sie mit diesen rechnen und die Bonität des Verbrauchers ermitteln.
Eine regelmäßige Abfrage der Daten ist dennoch sinnvoll, um möglich nicht korrekte Daten korrigieren zu lassen. Der Rest jedoch, bleibt weiter im Dunkeln.