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    DGAP-Adhoc  959  0 Kommentare Deutsche Bank AG: Aufwand für Rechtsstreitigkeiten rund 1,5 Milliarden Euro im 1. Quartal 2015


    Deutsche Bank AG / Schlagwort(e): Rechtssache

    22.04.2015 18:45

    Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
    DGAP - ein Service der EQS Group AG.
    Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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    Frankfurt am Main, 22. April 2015 - Die Deutsche Bank (XETRA: DBKGn.DE /
    NYSE: DB) hat heute mitgeteilt, dass sie erwartet, für das erste Quartal
    2015 einen Aufwand für Rechtsstreitigkeiten von rund 1,5 Mrd Euro zu
    verbuchen. Diese Kosten für Rechtsstreitigkeiten sind größtenteils
    steuerlich nicht abzugsfähig. Trotz dieser Kosten wird die Deutsche Bank im
    ersten Quartal einen Gewinn ausweisen und Erträge auf annäherndem
    Rekordniveau verzeichnen.

    Die Deutsche Bank wird weitere Details im Rahmen der Veröffentlichung der
    nicht testierten Ergebnisse für das erste Quartal 2015 berichten.


    22.04.2015 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
    Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
    DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

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    Sprache: Deutsch
    Unternehmen: Deutsche Bank AG
    Taunusanlage 12
    60325 Frankfurt a. M.
    Deutschland
    Telefon: +49 (0)69 910-00
    Fax: +49 (0)69 910-38966
    E-Mail: Deutsche.Bank@db.com
    Internet: www.deutsche-bank.de
    ISIN: DE0005140008
    WKN: 514000
    Indizes: DAX, EURO STOXX 50
    Börsen: Regulierter Markt in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt (Prime
    Standard), Hamburg, Hannover, München, Stuttgart; Terminbörse
    EUREX; NYSE

    Ende der Mitteilung DGAP News-Service

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