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    DGAP-Adhoc  1114  0 Kommentare OnVista AG: Hauptaktionär legt Barabfindung für Squeeze-out auf EUR 3,01 fest (deutsch)

    OnVista AG: Hauptaktionär legt Barabfindung für Squeeze-out auf EUR 3,01 fest

    OnVista AG / Schlagwort(e): Squeeze-Out

    23.04.2015 11:26

    Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch

    DGAP - ein Service der EQS Group AG.

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    OnVista AG: Hauptaktionär legt Barabfindung für Squeeze-out auf EUR 3,01

    fest

    Köln, 23. April 2015 - Die Boursorama S.A., Boulogne-Billancourt,

    Frankreich, hat der OnVista AG heute mitgeteilt, dass sie gemäß § 327b

    Absatz 1 Satz 1 AktG die Höhe der an die Minderheitsaktionäre der OnVista

    AG zu zahlenden angemessenen Barabfindung auf EUR 3,01 je auf den Inhaber

    lautende Stückaktie der OnVista AG festgelegt hat. Die Boursorama S.A. hat

    in diesem Zusammenhang das Verlangen gemäß § 327a Absatz 1 Satz 1 AktG vom

    27. Januar 2015 bestätigt und konkretisiert.

    Die Boursorama S.A. ist mit mehr als 95 % am Grundkapital der OnVista AG

    beteiligt und ist damit deren Hauptaktionär im Sinne des § 327a Absatz 1

    Satz 1 AktG. Der Übertragungsbeschluss soll in der nächsten ordentlichen

    Hauptversammlung gefasst werden. Diese wird voraussichtlich im Juni 2015

    stattfinden.

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    Sprache: Deutsch

    Unternehmen: OnVista AG

    Sophienstr. 3

    51149 Köln

    Deutschland

    Telefon: +49 (0) 2203/ 9146-0

    Fax: +49 (0) 2203/ 180 640

    E-Mail: ir@onvista.de

    Internet: http://www.onvista-group.de

    ISIN: DE0005461602

    WKN: 546160

    Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard);

    Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München,

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    Ende der Mitteilung DGAP News-Service

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