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    Petersmann  1933  0 Kommentare „All-in-Fee auch für Fonds“

    Hartmut Petersmann spricht mit FundResearch über das Problem der erweiterten TER und erklärt, warum aus versteckten Fonds-Gebühren ein Haftungsfall für Vermögensverwalter werden kann.

    Ende 2014 veröffentlichte Hartmut Petersmann, Gründer des Petersmann Instituts, eine Studie über versteckte Fondsgebühren. Das Ergebnis: die veröffentlichte Total Expense Ratio (TER) schließt längt nicht alle Kosten mit ein. Es gibt eine sogenannte „erweiterte TER“, die nicht ausgewiesen wird. Der Fonds wird für Anleger deutlich teurer.

    FundResearch gab Petersmann hierzu ein exklusives Interview. Im ersten Teil spricht er über das Grundproblem der Fondsgebühren, über daraus entstehende Haftungsfälle für Vermögensverwalter und über Maßnahmen, die der Gesetzgeber ergreifen könnte. Im zweiten Teil nennt Petersmann konkrete Namen, zeigt positive und negative Beispiele hinsichtlich der Fondsgebühren innerhalb der Branche.

     

    Bis Oktober 2013 war Hartmut Petersmann Partner beim Bankhaus Metzler und dort für die Fondsplattform Metzler Fund Xchange verantwortlich. Dann verlies er nach 18 Jahren die Privatbank um ein eigenes Institut zu gründen – das Petersmann Institut. Seine Mission: Sich um die Belange und Probleme ausgesuchter unabhängiger Finanzdienstleister zu kümmern und das verloren gegangene Vertrauen der Kunden in sie zurückzugewinnen. Ein hehres Ziel, das Petersmann offensiv mit dem Aufdecken von Missständen in der Beraterbranche und dem aktiven Verhindern von Skandalen erreichen möchte.

     

    FundResearch: Herr Petersmann, Sie haben Ende 2014 eine Studie veröffentlicht, die für Aufsehen sorgte. Sie gingen den Fondsgebühren auf den Grund und haben die sogenannte „erweiterte TER“ ermittelt. Das Ergebnis: Die versteckten Gebühren für viele Fonds sind extrem hoch. Der Gesetzgeber reguliert so viel. Warum nicht die TER? Warum muss die nicht komplett ausgewiesen werden?

    Hartmut Petersmann: Die OGAW-Richtlinie aus dem Jahr 2011 besagt, dass die Transaktionskosten zu veröffentlichen sind. Vorher waren sie in den Rechenschaftsberichten gar nicht zu finden. Die musste man sich wenn überhaupt mühsam herausrechnen. Aber das macht ja im Normalfall niemand. In der Regel werden die Kosten im Kleingedruckten vermerkt – und zwar in Euro, nicht in Prozent. Diese Angabe ist aber nicht aussagekräftig, weil die Relationen fehlen. Wenn eine Gesellschaft schreibt, sie habe 50 Millionen Euro Transaktionskosten aus dem Fondsvermögen rausgenommen, dann klingt das erstmal nach viel. Aber rechnet man das in Prozent um, dann ist das nicht mehr so viel. Wenn der Fonds beispielsweise ein Milliarden-Flaggschiff ist, dann ergibt sich eine Ticket-Fee von vielleicht 0,5 Prozent.

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    Patrick Daum
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    Patrick Daum ist Dipl.-Politologe mit Schwerpunkt für Europa, Wirtschaft und Recht. Als Redakteur bei €uro-Advisor-Services GmbH ist er zuständig für die Top-Themen auf www.fundresearch.de.
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    Verfasst von 2Patrick Daum
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