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    DGAP-News: AIXTRON SE / Schlagwort(e): Hauptversammlung
    AIXTRON SE Hauptversammlung / Alle Beschlussvorlagen mit großer
    Mehrheit angenommen

    20.05.2015 / 17:10

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    AIXTRON SE Hauptversammlung
    Alle Beschlussvorlagen mit großer Mehrheit angenommen

    Herzogenrath, 20. Mai 2015 - Die Aktionäre der AIXTRON SE (FWB: AIXA;
    NASDAQ: AIXG), einem weltweit führenden Hersteller von Depositionsanlagen
    für die Halbleiterindustrie, stimmten heute mit großer Mehrheit für alle
    Beschlussvorlagen, die Vorstand und Aufsichtsrat auf der diesjährigen
    Hauptversammlung präsentierten.


    Wichtige Beschlüsse

    Dabei wurden folgende Tagesordnungspunkte von der 18. ordentlichen
    Hauptversammlung der Gesellschaft beschlossen:

    - Entlastung der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats für das
    Geschäftsjahr 2014

    - Wahl des Abschlussprüfers für Konzern und SE für das Geschäftsjahr 2015

    Bei der Hauptversammlung im Hotel Pullman Aachen Quellenhof
    waren rund 45 Prozent des Grundkapitals vertreten.


    Rede des Vorstandsvorsitzenden und Präsentation

    Das Redemanuskript des Vorstandsvorsitzenden Martin Goetzeler mit dem Titel
    "Den Wandel konsequent vorantreiben", in dem die Ergebnisse des
    Geschäftsjahres 2014 und des ersten Quartals 2015 sowie die Strategie des
    Konzerns erläutert werden, kann ebenso wie die Präsentation zu
    Tagesordnungspunkt 1 der Hauptversammlung von der Homepage heruntergeladen
    werden: www.aixtron.com/hv.


    Kontakt:

    Guido Pickert
    Investor Relations und Konzernkommunikation
    T: +49 (2407) 9030-444
    F: +49 (2407) 9030-445
    invest@aixtron.com

    Weitere Informationen über AIXTRON (FWB: AIXA, ISIN DE000A0WMPJ6; NASDAQ:
    AIXG, ISIN US0096061041) sind im Internet unter http://www.aixtron.com
    verfügbar.


    Zukunftsgerichtete Aussagen

    Dieses Dokument kann zukunftsgerichtete Aussagen über das Geschäft, die
    Finanz- und Ertragslage und Gewinnprognosen von AIXTRON im Sinne der "Safe
    Harbor"-Bestimmungen des US-amerikanischen Private Securities Litigation
    Reform Act von 1995 enthalten. Begriffe wie "können", "werden", "erwarten",
    "rechnen mit", "erwägen", "beabsichtigen", "planen", "glauben",
    "fortdauern" und "schätzen", Abwandlungen solcher Begriffe oder ähnliche
    Ausdrücke kennzeichnen diese zukunftsgerichteten Aussagen. Solche
    zukunftsgerichtete Aussagen geben unsere gegenwärtigen Beurteilungen und
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