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AIXTRON SE Hauptversammlung / Alle Beschlussvorlagen mit großer Mehrheit angenommen
DGAP-News: AIXTRON SE / Schlagwort(e): Hauptversammlung
AIXTRON SE Hauptversammlung / Alle Beschlussvorlagen mit großer
Mehrheit angenommen
20.05.2015 / 17:10
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AIXTRON SE Hauptversammlung
Alle Beschlussvorlagen mit großer Mehrheit angenommen
Herzogenrath, 20. Mai 2015 - Die Aktionäre der AIXTRON SE (FWB: AIXA;
NASDAQ: AIXG), einem weltweit führenden Hersteller von Depositionsanlagen
für die Halbleiterindustrie, stimmten heute mit großer Mehrheit für alle
Beschlussvorlagen, die Vorstand und Aufsichtsrat auf der diesjährigen
Hauptversammlung präsentierten.
Wichtige Beschlüsse
Dabei wurden folgende Tagesordnungspunkte von der 18. ordentlichen
Hauptversammlung der Gesellschaft beschlossen:
- Entlastung der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2014
- Wahl des Abschlussprüfers für Konzern und SE für das Geschäftsjahr 2015
Bei der Hauptversammlung im Hotel Pullman Aachen Quellenhof
waren rund 45 Prozent des Grundkapitals vertreten.
Rede des Vorstandsvorsitzenden und Präsentation
Das Redemanuskript des Vorstandsvorsitzenden Martin Goetzeler mit dem Titel
"Den Wandel konsequent vorantreiben", in dem die Ergebnisse des
Geschäftsjahres 2014 und des ersten Quartals 2015 sowie die Strategie des
Konzerns erläutert werden, kann ebenso wie die Präsentation zu
Tagesordnungspunkt 1 der Hauptversammlung von der Homepage heruntergeladen
werden: www.aixtron.com/hv.
Kontakt:
Guido Pickert
Investor Relations und Konzernkommunikation
T: +49 (2407) 9030-444
F: +49 (2407) 9030-445
invest@aixtron.com
Weitere Informationen über AIXTRON (FWB: AIXA, ISIN DE000A0WMPJ6; NASDAQ:
AIXG, ISIN US0096061041) sind im Internet unter http://www.aixtron.com
verfügbar.
Zukunftsgerichtete Aussagen
Dieses Dokument kann zukunftsgerichtete Aussagen über das Geschäft, die
Finanz- und Ertragslage und Gewinnprognosen von AIXTRON im Sinne der "Safe
Harbor"-Bestimmungen des US-amerikanischen Private Securities Litigation
Reform Act von 1995 enthalten. Begriffe wie "können", "werden", "erwarten",
"rechnen mit", "erwägen", "beabsichtigen", "planen", "glauben",
"fortdauern" und "schätzen", Abwandlungen solcher Begriffe oder ähnliche
Ausdrücke kennzeichnen diese zukunftsgerichteten Aussagen. Solche
zukunftsgerichtete Aussagen geben unsere gegenwärtigen Beurteilungen und
AIXTRON SE Hauptversammlung
Alle Beschlussvorlagen mit großer Mehrheit angenommen
Herzogenrath, 20. Mai 2015 - Die Aktionäre der AIXTRON SE (FWB: AIXA;
NASDAQ: AIXG), einem weltweit führenden Hersteller von Depositionsanlagen
für die Halbleiterindustrie, stimmten heute mit großer Mehrheit für alle
Beschlussvorlagen, die Vorstand und Aufsichtsrat auf der diesjährigen
Hauptversammlung präsentierten.
Wichtige Beschlüsse
Dabei wurden folgende Tagesordnungspunkte von der 18. ordentlichen
Hauptversammlung der Gesellschaft beschlossen:
- Entlastung der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2014
- Wahl des Abschlussprüfers für Konzern und SE für das Geschäftsjahr 2015
Bei der Hauptversammlung im Hotel Pullman Aachen Quellenhof
waren rund 45 Prozent des Grundkapitals vertreten.
Rede des Vorstandsvorsitzenden und Präsentation
Das Redemanuskript des Vorstandsvorsitzenden Martin Goetzeler mit dem Titel
"Den Wandel konsequent vorantreiben", in dem die Ergebnisse des
Geschäftsjahres 2014 und des ersten Quartals 2015 sowie die Strategie des
Konzerns erläutert werden, kann ebenso wie die Präsentation zu
Tagesordnungspunkt 1 der Hauptversammlung von der Homepage heruntergeladen
werden: www.aixtron.com/hv.
Kontakt:
Guido Pickert
Investor Relations und Konzernkommunikation
T: +49 (2407) 9030-444
F: +49 (2407) 9030-445
invest@aixtron.com
Weitere Informationen über AIXTRON (FWB: AIXA, ISIN DE000A0WMPJ6; NASDAQ:
AIXG, ISIN US0096061041) sind im Internet unter http://www.aixtron.com
verfügbar.
Zukunftsgerichtete Aussagen
Dieses Dokument kann zukunftsgerichtete Aussagen über das Geschäft, die
Finanz- und Ertragslage und Gewinnprognosen von AIXTRON im Sinne der "Safe
Harbor"-Bestimmungen des US-amerikanischen Private Securities Litigation
Reform Act von 1995 enthalten. Begriffe wie "können", "werden", "erwarten",
"rechnen mit", "erwägen", "beabsichtigen", "planen", "glauben",
"fortdauern" und "schätzen", Abwandlungen solcher Begriffe oder ähnliche
Ausdrücke kennzeichnen diese zukunftsgerichteten Aussagen. Solche
zukunftsgerichtete Aussagen geben unsere gegenwärtigen Beurteilungen und