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    DGAP-Adhoc  427  0 Kommentare Hornbach Holding AG: Vorstand schlägt Formwechsel in KGaA vor


    Hornbach Holding AG / Schlagwort(e): Sonstiges

    22.05.2015 12:17

    Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
    DGAP - ein Service der EQS Group AG.
    Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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    Hornbach Holding Aktiengesellschaft: Vorstand schlägt Formwechsel in KGaA
    vor

    Hauptversammlung und gesonderter Versammlung der Vorzugsaktionäre wird
    Formwechsel der Hornbach Holding Aktiengesellschaft in KGaA vorgeschlagen

    Neustadt an der Weinstraße, 22. Mai 2015

    Der Vorstand der Hornbach Holding Aktiengesellschaft hat heute beschlossen,
    der voraussichtlich am 9. Juli 2015 stattfindenden Hauptversammlung der
    Gesellschaft die Beschlussfassung über den Formwechsel der Hornbach Holding
    Aktiengesellschaft in die Rechtsform der Kommanditgesellschaft auf Aktien
    unter Beitritt der HORNBACH Management AG als persönlich haftende
    Gesellschafterin vorzuschlagen. Der voraussichtlich am 10. Juli 2015
    stattfindenden gesonderten Versammlung der Vorzugsaktionäre wird
    vorgeschlagen, dem Formwechselbeschluss zuzustimmen.

    Der Formwechsel der Hornbach Holding Aktiengesellschaft soll nach den
    Vorschriften des Umwandlungsgesetzes erfolgen. In der neuen Rechtsform soll
    die Gesellschaft die Firma HORNBACH Holding AG & Co. KGaA führen.

    Aktionäre der Hornbach Holding Aktiengesellschaft werden gegebenenfalls
    Kommanditaktionäre der HORNBACH Holding AG & Co. KGaA. Dabei sollen aber
    den Vorzugsaktionären keine Vorzugsaktien, sondern - wie den
    Stammaktionären - ausschließlich stimmberechtigte Inhaber-Stückstammaktien
    der KGaA gewährt werden. Der Umtausch soll jeweils im Verhältnis 1:1
    erfolgen. Der verhältnismäßige Anteil, den eine nennwertlose Stückaktie am
    Grundkapital repräsentiert, wird also nicht verändert. Die Vorzugsaktionäre
    sollen als Ausgleich für den Wegfall des Vorzugs eine bare Zuzahlung (§ 196
    UmwG) in Höhe von Euro 0,38 EUR je Vorzugsaktie erhalten.

    Persönlich haftende Gesellschafterin der HORNBACH Holding AG & Co. KGaA
    soll die HORNBACH Management AG mit Sitz in Annweiler am Trifels werden,
    deren sämtliche Aktien die Hornbach Familien-Treuhandgesellschaft mbH hält.
    Die HORNBACH Management AG soll im Zuge des Formwechsels keine
    Kapitalbeteiligung an der HORNBACH Holding AG & Co. KGaA erhalten; sie wird
    nicht am Vermögen und nicht am Gewinn oder Verlust der HORNBACH Holding AG
    & Co. KGaA beteiligt.

    Die Einberufung der Hauptversammlung im Bundesanzeiger, die auch den vollen
    Wortlaut des vorgeschlagenen Formwechselbeschlusses enthalten wird, wird
    voraussichtlich am 28. Mai 2015 erfolgen.


    22.05.2015 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
    Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
    DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

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    Sprache: Deutsch
    Unternehmen: Hornbach Holding AG
    Le Quartier Hornbach 19
    67433 Neustadt an der Weinstraße
    Deutschland
    Telefon:
    Fax:
    E-Mail:
    Internet:
    ISIN: DE0006083439
    WKN: 608343
    Indizes: SDAX
    Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr
    in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart

    Ende der Mitteilung DGAP News-Service

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