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    EANS-News  801  0 Kommentare UNIQA Insurance Group AG / Bekanntmachung gemäß § 82 Abs 9 BörseG

    EANS-News: UNIQA Insurance Group AG / Bekanntmachung gemäß § 82 Abs 9 BörseG

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    Aktienrückkauf/Hauptversammlung

    Bekanntmachung gemäß § 82 Abs 9 BörseG

    Die 16. ordentliche Hauptversammlung von UNIQA Insurance Group AG, 1029 Wien,

    Untere Donaustraße 21 hat am 26. Mai 2015 den folgenden Beschluss zu

    Tagesordnungspunkt 6. gefasst:

    "Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats eigene Aktien

    gemäß § 65 Abs 1 Ziffer 8 und Abs 1a und Abs 1b AktG zu erwerben, wobei die

    Gesellschaft - zusammen mit anderen eigenen Aktien, welche die Gesellschaft

    bereits erworben hat und noch besitzt - eigene Aktien höchstens im Ausmaß von

    bis zu 10 % des Grundkapitals, und zwar auch unter wiederholter Ausnutzung der

    10 % Grenze, sowohl über die Börse als auch außerbörslich auch unter Ausschluss

    des quotenmäßigen Andienungsrechts der Aktionäre erwerben darf, die Ermächtigung

    von einschließlich 28.11.2015 bis einschließlich 27.05.2018, also für 30 Monate,

    gilt und eigene Aktien gemäß dieser Ermächtigung zu einem Gegenwert von

    mindestens EUR 7,00 und höchstens EUR 20,00 je Stückaktie erworben werden

    dürfen. Die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien umfasst auch den Erwerb von

    Aktien der Gesellschaft durch Tochterunternehmen der Gesellschaft (§ 66 AktG).

    Die gemäß § 65 Abs 1 Ziffer 8 und Abs 1a und Abs 1b AktG erworbenen eigenen

    Aktien können mit Zustimmung des Aufsichtsrats innerhalb von fünf Jahren ab

    Erteilung der Ermächtigung auf andere Weise als über die Börse oder durch

    öffentliches Angebot veräußert werden, nämlich (i) zum Zweck der Durchführung

    eines Programms für Mitarbeiterbeteiligung einschließlich von Mitgliedern des

    Vorstands und/oder leitenden Angestellten oder ausschließlich für Mitglieder des

    Vorstands und/oder leitende Angestellte oder eines Aktienoptionsplans für

    Mitarbeiter einschließlich von Mitgliedern des Vorstands und/oder leitenden

    Angestellten oder ausschließlich für Mitglieder des Vorstands und/oder leitende

    Angestellte jeweils der Gesellschaft und gegebenenfalls von mit ihr verbundenen

    Unternehmen oder (ii) als Gegenleistung beim Erwerb von Unternehmen, Betrieben,

    Teilbetrieben oder Anteilen an einer oder mehreren Gesellschaften im In- oder

    Ausland oder (iii) zur Bedienung einer Mehrzuteilungsoption (Greenshoe) oder

    (iv) zum Ausgleich von Spitzenbeträgen. Der Vorstand wird ermächtigt, ohne

    weitere Befassung der Hauptversammlung mit Zustimmung des Aufsichtsrats

    erworbene eigene Aktien einzuziehen, und der Aufsichtsrat wird ermächtigt,

    Änderungen der Satzung, die sich durch die Einziehung von Aktien ergeben, zu

    beschließen."

    Rückfragehinweis:

    UNIQA Insurance Group AG

    Norbert Heller

    Tel.: +43 (01) 211 75-3414

    mailto:norbert.heller@uniqa.at

    Unternehmen: UNIQA Insurance Group AG

    Untere Donaustraße 21

    A-1029 Wien

    Telefon: 01/211 75-0

    Email: investor.relations@uniqa.at

    WWW: http://www.uniqagroup.com

    Branche: Versicherungen

    ISIN: AT0000821103

    Indizes: WBI, ATX Prime, ATX

    Börsen: Amtlicher Handel: Wien

    Sprache: Deutsch





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