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    DGAP-Adhoc  608  0 Kommentare Ausschreibung der Schweizerischen Bundeskanzlei für den Dienstleistungsauftrag WTO GEVER


    Fabasoft AG / Schlagwort(e): Stellungnahme

    27.05.2015 21:30

    Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
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    Die Fabasoft Schweiz AG hat an der Ausschreibung der Schweizerischen
    Bundeskanzlei für den Dienstleistungsauftrag (1432) 104 WTO GEVER
    teilgenommen. Der Auftraggeber hat mit 27.05.2015 bekanntgegeben, dass
    Fabasoft der Zuschlag nicht erteilt werden konnte. Gegen diese
    Zuschlagsentscheidung steht Fabasoft die Beschwerde an das
    Bundesverwaltungsgericht offen. Fabasoft wird nach eingeholter Beratung
    eine solche Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einbringen. Ob und
    welche Auswirkungen diese Entscheidung des Auftraggebers auf das
    schweizerische Geschäft der Fabasoft AG haben wird, hängt zunächst vom
    Ausgang dieses Vergabe- Nachprüfungsverfahrens ab. Des Weiteren ist zu
    berücksichtigen, dass gemäß der Ausschreibungsbedingungen die
    Projektumsetzung aus der Zuschlagserteilung noch unter einem
    Finanzierungsvorbehalt steht. Gemäß Mitteilung der Bundeskanzlei wird über
    diese Finanzierung des Projektes erst nach dem Sommer 2015 entschieden
    werden. Schließlich ist zu berücksichtigen, dass gemäß dem vom Auftraggeber
    aktuell verfolgten Zeitplan die Einführung der neuen GEVER-Produkte erst
    bis 2018 abgeschlossen sein soll.


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    Sprache: Deutsch
    Unternehmen: Fabasoft AG
    Honauerstraße 4
    4020 Linz
    Österreich
    Telefon: +43 732 606 162
    Fax: +43 732 606 162--609
    E-Mail: Leopold.Bauernfeind@fabasoft.com
    Internet: www.fabasoft.com
    ISIN: AT0000785407
    WKN: 922985
    Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr
    in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart

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