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    DGAP-Adhoc  434  0 Kommentare Asian Bamboo AG: Insolvenzantrag wird gestellt


    Asian Bamboo AG / Schlagwort(e): Sonstiges

    28.05.2015 12:23

    Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
    DGAP - ein Service der EQS Group AG.
    Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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    Asian Bamboo AG: Insolvenzantrag wird gestellt

    Hamburg, 28. Mai 2015 - Die Asian Bamboo AG ("Asian Bamboo", "das
    Unternehmen", "die Gesellschaft", ISIN: DE000A0M6M79, Börsenkürzel "5AB",
    ADR Börsenkürzel "ASIBY") teilt mit, dass der Vorstand beschlossen hat,
    heute beim Amtsgericht Hamburg Insolvenzantrag zu stellen. Vorangegangen
    war eine Entscheidung des Amtsgerichts Hamburg, einen vorläufigen
    Insolvenzverwalter einzusetzen. Die Gesellschaft wird parallel weiter
    versuchen, eine Lösung im Interesse aller Stakeholder zu finden. Der
    Vorstand möchte in diesem Zusammenhang betonen, dass der Insolvenzantrag -
    wie auch der Gerichtsbeschluss - keine Entscheidung darstellt, die Asian
    Bamboo AG zu liquidieren, sondern der Gesellschaft mehrere Optionen
    offenhalten soll.

    Über die Asian Bamboo AG:

    Asian Bamboo besitzt derzeit langfristige Rechte an 36 Bambusplantagen mit
    einer Fläche von 48.123 ha.

    Seit dem 16. November 2007 ist die Asian Bamboo AG im Prime Standard der
    Frankfurter Wertpapierbörse unter dem Börsenkürzel "5AB" gelistet. Zudem
    wird die Aktie in den USA in Form von American Depositary Receipts (ADR)
    unter dem Börsenkürzel "ASIBY" gehandelt. Der Firmensitz befindet sich in
    Hamburg. Die Jahresabschlüsse der Gesellschaft werden von Deloitte geprüft.

    Für weitere Informationen über Asian Bamboo besuchen sie bitte die
    Asian-Bamboo-Website unter www.asian-bamboo.com oder www.asian-bamboo.de.

    Disclaimer:

    Diese Mitteilung dient ausschließlich Informationszwecken und stellt weder
    ein Angebot zum Kauf, Verkauf, Tausch oder zur Übertragung von Wertpapieren
    noch die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren
    der Asian Bamboo AG ("Asian Bamboo") in den Vereinigten Staaten von Amerika
    oder sonstigen Jurisdiktionen dar. Die hierin genannten Wertpapiere von
    Asian Bamboo wurden und werden nicht nach dem U.S. Securities Act von 1933
    in der derzeit gültigen Fassung (der "Securities Act") registriert und
    dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika nur aufgrund einer
    Ausnahmeregelung von dem Registrierungserfordernis nach den Vorschriften
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