DGAP-Adhoc
Asian Bamboo AG: Insolvenzantrag wird gestellt
Asian Bamboo AG / Schlagwort(e): Sonstiges
28.05.2015 12:23
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Asian Bamboo AG: Insolvenzantrag wird gestellt
Hamburg, 28. Mai 2015 - Die Asian Bamboo AG ("Asian Bamboo", "das
Unternehmen", "die Gesellschaft", ISIN: DE000A0M6M79, Börsenkürzel "5AB",
ADR Börsenkürzel "ASIBY") teilt mit, dass der Vorstand beschlossen hat,
heute beim Amtsgericht Hamburg Insolvenzantrag zu stellen. Vorangegangen
war eine Entscheidung des Amtsgerichts Hamburg, einen vorläufigen
Insolvenzverwalter einzusetzen. Die Gesellschaft wird parallel weiter
versuchen, eine Lösung im Interesse aller Stakeholder zu finden. Der
Vorstand möchte in diesem Zusammenhang betonen, dass der Insolvenzantrag -
wie auch der Gerichtsbeschluss - keine Entscheidung darstellt, die Asian
Bamboo AG zu liquidieren, sondern der Gesellschaft mehrere Optionen
offenhalten soll.
Über die Asian Bamboo AG:
Asian Bamboo besitzt derzeit langfristige Rechte an 36 Bambusplantagen mit
einer Fläche von 48.123 ha.
Seit dem 16. November 2007 ist die Asian Bamboo AG im Prime Standard der
Frankfurter Wertpapierbörse unter dem Börsenkürzel "5AB" gelistet. Zudem
wird die Aktie in den USA in Form von American Depositary Receipts (ADR)
unter dem Börsenkürzel "ASIBY" gehandelt. Der Firmensitz befindet sich in
Hamburg. Die Jahresabschlüsse der Gesellschaft werden von Deloitte geprüft.
Für weitere Informationen über Asian Bamboo besuchen sie bitte die
Asian-Bamboo-Website unter www.asian-bamboo.com oder www.asian-bamboo.de.
Disclaimer:
Diese Mitteilung dient ausschließlich Informationszwecken und stellt weder
ein Angebot zum Kauf, Verkauf, Tausch oder zur Übertragung von Wertpapieren
noch die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren
der Asian Bamboo AG ("Asian Bamboo") in den Vereinigten Staaten von Amerika
oder sonstigen Jurisdiktionen dar. Die hierin genannten Wertpapiere von
Asian Bamboo wurden und werden nicht nach dem U.S. Securities Act von 1933
in der derzeit gültigen Fassung (der "Securities Act") registriert und
dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika nur aufgrund einer
Ausnahmeregelung von dem Registrierungserfordernis nach den Vorschriften
DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Asian Bamboo AG: Insolvenzantrag wird gestellt
Hamburg, 28. Mai 2015 - Die Asian Bamboo AG ("Asian Bamboo", "das
Unternehmen", "die Gesellschaft", ISIN: DE000A0M6M79, Börsenkürzel "5AB",
ADR Börsenkürzel "ASIBY") teilt mit, dass der Vorstand beschlossen hat,
heute beim Amtsgericht Hamburg Insolvenzantrag zu stellen. Vorangegangen
war eine Entscheidung des Amtsgerichts Hamburg, einen vorläufigen
Insolvenzverwalter einzusetzen. Die Gesellschaft wird parallel weiter
versuchen, eine Lösung im Interesse aller Stakeholder zu finden. Der
Vorstand möchte in diesem Zusammenhang betonen, dass der Insolvenzantrag -
wie auch der Gerichtsbeschluss - keine Entscheidung darstellt, die Asian
Bamboo AG zu liquidieren, sondern der Gesellschaft mehrere Optionen
offenhalten soll.
Über die Asian Bamboo AG:
Asian Bamboo besitzt derzeit langfristige Rechte an 36 Bambusplantagen mit
einer Fläche von 48.123 ha.
Seit dem 16. November 2007 ist die Asian Bamboo AG im Prime Standard der
Frankfurter Wertpapierbörse unter dem Börsenkürzel "5AB" gelistet. Zudem
wird die Aktie in den USA in Form von American Depositary Receipts (ADR)
unter dem Börsenkürzel "ASIBY" gehandelt. Der Firmensitz befindet sich in
Hamburg. Die Jahresabschlüsse der Gesellschaft werden von Deloitte geprüft.
Für weitere Informationen über Asian Bamboo besuchen sie bitte die
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Asian Bamboo wurden und werden nicht nach dem U.S. Securities Act von 1933
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dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika nur aufgrund einer
Ausnahmeregelung von dem Registrierungserfordernis nach den Vorschriften
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