Auslandskrankenversicherung - Was ist zu beachten?
Wer im Ausland ärztlich behandelt werden muss, zahlt die Kosten dafür in der Regel aus eigener Tasche, wenn er nicht über eine entsprechende Absicherung verfügt. Doch wie sieht der passende Schutz aus? Ist es möglich, die Versicherung zu verlängern, wenn sich der Aufenthalt im Ausland verzögert? Gibt es Hilfe bei Behandlungsfehlern? Welche Krankheitsfälle sind versichert? Wozu wird eine Schweigepflichtentbindung benötigt? Zahlt der Versicherer den Rücktransport nach Deutschland?
Auslandskrankenversicherer haben für diese Probleme die unterschiedlichsten Lösungen parat. Auslandsversicherungsspezialist BDAE hat eine Checkliste für Makler erarbeitet und aufgeführt, worauf man beim Auslandskrankenversicherungsschutz Wert legen sollte. Dabei beantwortet das Unternehmen zudem typische Fragen zur Auslandskrankenversicherung und zeigt auf, wie es selbst strittige oder komplexe Fälle absichert.
Checkliste Auslandskrankenversicherung
Kann die Versicherung auch im Ausland abgeschlossen oder verlängert werden, also wenn die sich zu versichernde Person bereits im Ausland befindet?
Dies ist bei den meisten Versicherern nicht möglich, weil die versicherte Person als Versicherungsnehmerin fungiert. Diese muss sich bei Versicherungsabschluss in der Regel in Deutschland aufhalten. Die BDAE GRUPPE hat damit kein Problem, da sie als Versicherungsnehmer auftritt.
Werden bestimmte Berufsgruppen vom Versicherungsschutz ausgenommen?
Einige Versicherer schließen tatsächlich bestimmte Berufsgruppen aus (z.B. Sportler oder Tauchlehrer); die BDAE GRUPPE tut dies nicht.
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Sind die Versicherungsbeiträge an das Alter gekoppelt?
Bei vielen Versicherern steigen die Beiträge mit zunehmendem Alter. Beim BDAE ist dies (bis auf eine Ausnahme) nicht der Fall. Es werden keine Alterungsrückstellungen gebildet.
Gibt es eine Leistungsgrenze? (Deckelung bzw. maximale Summe, bis zu welcher der Versicherer leistet)
Insbesondere lokale ausländische Versicherer begrenzen den Versicherungsschutz beispielsweise bis zu einer Deckungssumme von 30.000 Euro jährlich. Dies ist etwa sehr kritisch bei schweren Erkrankungen wie Krebs oder unfallbedingten Erkrankungen, deren Behandlung sehr kostenintensiv ist.
Ist der Geltungsbereich der Versicherung weltweit oder auf bestimmte Länder begrenzt?
Die Versicherungen der BDAE GRUPPE leisten auf der ganzen Welt. Einige Tarife schließen lediglich USA/Kanada (wegen der hohen Kosten) aus.
Sind Heimataufenthalte mitversichert?
Darauf legen Kunden ganz besonders großen Wert. Wer auf Heimatbesuch ist und dort erkrankt, möchte selbstverständlich auch vor Ort behandelt werden und die Kosten erstattet bekommen. Die BDAE-Tarife gewährleisten dies in jedem Fall – und zwar je nach Tarif drei bis sechs Monate (kumuliert) pro Versicherungsjahr.