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    DGAP-Adhoc  473  0 Kommentare EVN AG: Ad-hoc Meldung - Änderungen betreffend das laufende Aktienrückkaufprogramm der EVN AG


    EVN AG / Schlagwort(e): Aktienrückkauf

    30.06.2015 18:34

    Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung, übermittelt durch DGAP - ein
    Service der EQS Group AG.
    Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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    Der Vorstand der EVN AG hat am 30. Juni 2015, auf Grundlage des
    Ermächtigungsbeschlusses der 85. ordentlichen Hauptversammlung der EVN AG
    vom 16. Jänner 2014 beschlossen, im Rahmen des seit 22. Jänner 2014
    laufenden Aktienrückkaufprogramms weitere bis zu 1.000.000 Stück eigene
    Aktien der Gesellschaft - dies entspricht bis zu 0,556 % des derzeitigen
    Grundkapitals der EVN AG - zu erwerben. Gleichzeitig hat der Vorstand der
    EVN AG beschlossen, das bestehende Aktienrückkaufprogramm bis
    voraussichtlich zum 29. Jänner 2016 zu verlängern.

    Seit Beginn des Aktienrückkaufprogramms am 22. Jänner 2014 wurden bis
    einschließlich 30. Juni 2015 209.000 Stück eigene Aktien rückgekauft.

    Der Rückkauf erfolgt mit dem Hauptzweck der Verbesserung von Angebot und
    Nachfrage für die Aktie der EVN AG an der Wiener Börse, da diese nach
    Einschätzung der Gesellschaft unterbewertet ist, wobei jedoch der Handel
    mit eigenen Aktien als Erwerbszweck ausgeschlossen ist.

    Angaben zum Rückkaufprogramm gemäß § 5 Abs. 2 iVm § 6 der
    Veröffentlichungsverordnung 2002:

    Geltende Bedingungen seit 22. Jänner 2014 bzw. 30. September 2014

    1. Tag des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung nach § 65 Abs 1 Z
    4 und 8 AktG war der 16. Jänner 2014.
    2. Tag der Veröffentlichung des Hauptversammlungsbeschlusses über die
    Ermächtigung zum Aktienrückkauf gem. § 82 Abs. 8 BörseG war der 16. Jänner
    2014.
    3. Fortsetzung des per 22. Jänner 2014 gestarteten Aktienrückkaufprogramms
    per 06. Oktober 2014, Dauer bis zum 30. Juni 2015.
    4. Das Rückkaufprogramm bezieht sich auf nennwertlose auf Inhaber lautende
    Stammaktien der EVN AG.
    5. Das beabsichtige Volumen des Rückerwerbs beträgt bis zu 1.000.000 Stück
    Aktien - dies entspricht bis zu 0,556 % des derzeitigen Grundkapitals.
    6. Gemäß dem Beschluss der Hauptversammlung darf der Rückkauf nur zu einem
    zu leistenden Gegenwert von maximal 20 % unter und maximal 10 % über dem
    Börseschlusskurs an der Wiener Börse des dem Rückkauf vorhergehenden
    Börsetages erfolgen.
    7. Der Rückkauf der eigenen Aktien wird über die Wiener Börse erfolgen. Der
    Hauptzweck des Aktienrückkaufprogramms ist die Verbesserung von Angebot und
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