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Hypoport AG: Bekanntmachung gemäß Art. 4 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 (deutsch)
Hypoport AG: Bekanntmachung gemäß Art. 4 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003
DGAP-News: Hypoport AG / Schlagwort(e): Aktienrückkauf
Hypoport AG: Bekanntmachung gemäß Art. 4 Abs. 2 der Verordnung (EG)
Nr. 2273/2003
06.07.2015 / 08:36
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Pressemitteilung
Lesen Sie auch
Aktienrückkauf
Bekanntmachung gemäß Art. 4 Abs. 2 der Verordnung (EG)
Nr. 2273/2003
Berlin, 6. Juli 2015: Der Vorstand der Hypoport AG hat am 3. Juli 2015
beschlossen, bis zu 60.000 eigene Aktien ausschließlich über die Börse
zurückzukaufen. Das zulässige Rückkaufvolumen ist für die Dauer des
Aktienrückkaufprogramms auf maximal 5.000 Aktien pro Tag festgelegt. Der
Höchstpreis je Aktie ist auf 30,00 Euro zzgl. Nebenkosten festgelegt.
Zweck des Programms sind die Bedienung von
Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen sowie sonstige Formen der Zuteilung von
Aktien an Mitarbeiter der Gesellschaft und des Hypoport-Konzerns. Der
Aktienrückkauf erfolgt in Ausübung der Ermächtigung der Hauptversammlung
vom 12. Juni 2015 zum Erwerb eigener Aktien. Der Aufsichtsrat hat dem
Aktienrückkaufprogramm zugestimmt. Der Aktienrückkauf soll frühestens am 6.
Juli 2015 beginnen und spätestens zum 31. Dezember 2015 beendet sein.
Der Rückkauf der Aktien wird nach Maßgabe der Safe-Harbor-Regelungen gemäß
§ 14 Abs. 2, 20a Abs. 3 WpHG (Wertpapierhandelsgesetz) in Verbindung mit
den Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 der Kommission vom 22.
Dezember 2003 (nachfolgend: EU-VO) erfolgen. Der Rückkauf wird im Auftrag
und für Rechnung der Hypoport AG durch Einschaltung eines unabhängigen
Kreditinstitutes erfolgen. Das Kreditinstitut muss den Erwerb der
Hypoport-Aktien in Übereinstimmung mit den oben genannten Regelungen
durchführen und die Bestimmungen der Hauptversammlungs-ermächtigung
einhalten.
Das Kreditinstitut trifft seine Entscheidungen über den Zeitpunkt des
Erwerbs von Aktien der Hypoport AG gemäß EU-VO unabhängig und unbeeinflusst
von der Hypoport AG. Die Hypoport AG wird insoweit keinen Einfluss auf die
Entscheidungen des Kreditinstituts nehmen. Das Kreditinstitut darf laut
EU-VO bei der Kaufpreisbestimmung den Kurs des letzten an der betreffenden
Börse unabhängig getätigten Abschlusses oder (sollte dieser höher sein) den
des derzeit höchsten unabhängigen Angebots auf der betreffenden Börse nicht
überbieten. Des Weiteren darf das Kreditinstitut laut Ermächtigung der
Hauptversammlung den durchschnittlichen Xetra-Schlusskurs an den jeweils
dem Erwerb vorangegangenen fünf Handelstagen um nicht mehr als 10 Prozent
über- oder unterschreiten.
Das Kreditinstitut darf laut EU-VO an einem Tag nicht mehr als 25 Prozent
des durchschnittlichen täglichen Tagesumsatzes der Hypoport-Aktie an der
Börse, an welcher der Kauf erfolgt, erwerben. Das durchschnittliche
Handelsvolumen ergibt sich aus dem durchschnittlichen täglichen
Handelsvolumen im Monat vor Veröffentlichung des Programms.
Der Vorstand der Hypoport AG kann das Aktienrückkaufprogramm jederzeit
aussetzen und - unter Beachtung der rechtlichen Bestimmungen - wieder
aufnehmen lassen.
Die Hypoport AG wird über die durchgeführten Transaktionen gemäß EU-VO
regelmäßig auf der Internetseite
http://www.hypoport.de/investorrelations.html berichten.
Über die Hypoport AG
Hypoport ist mit dem unabhängigen Vertrieb von Finanzprodukten und seinem
B2B-Finanzmarktplatz in zwei sich gegenseitig verstärkenden Segmenten
erfolgreich. Hypoport bietet stets den einfachsten Zugang zu den besten
Finanzdienstleistungen. Die Europace AG, ein 100%iges Tochterunternehmen
von Hypoport, entwickelt und betreibt mit dem internetbasierten
Finanzmarktplatz EUROPACE die größte deutsche Plattform für
Immobilienfinanzierungen, Bausparprodukte und Ratenkredite. Ein voll
integriertes System vernetzt mehr als 300 Partner aus den Bereichen Banken,
Versicherungen und Finanzvertriebe. Mehrere tausend Nutzer wickeln
monatlich etwa 35.000 Transaktionen mit einem Volumen von rund 4 Mrd. Euro
pro Monat über EUROPACE ab. Das Hypoport Tochterunternehmen Dr. Klein & Co.
AG ist ein internetbasierter und unabhängiger Finanzvertrieb. Die Dr. Klein
Spezialisten beraten Privatkunden ganzheitlich in den Bereichen
Immobilienfinanzierung, Versicherung und Vorsorge. Schon seit 1954 ist die
Dr. Klein & Co. AG wichtiger Finanzdienstleistungspartner der
Wohnungswirtschaft, der Kommunen und von gewerblichen Immobilieninvestoren.
Die Hypoport AG hat ihren Sitz in Berlin, beschäftigt über 500 Mitarbeiter
und ist an der Deutschen Börse im Prime Standard gelistet.
Kontakt:
Christian Würdemann
Head of Group Operations
Hypoport AG
Klosterstraße 71
D-10179 Berlin
Tel.: +49 (0) 30 / 4 20 86 - 1920
Fax: +49 (0) 30 / 4 20 86 - 281920
E-Mail: ir@hypoport.de
Internet: www.hypoport.de
Twitter: http://twitter.com/Hypoport
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06.07.2015 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,
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Unternehmen: Hypoport AG
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Fax: +49/30 42086-1999
E-Mail: ir@hypoport.de
Internet: www.hypoport.de
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375301 06.07.2015