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    Griechenland-Gutachten Teil 2  3120  1 Kommentar Bofinger als Rebell der Wirtschaftsweisen: Her mit der Schuldenunion!

    Mit einem Paukenschlag melden sich die fünf Wirtschaftsweisen in Sachen Griechenland-Krise zu Wort. In einem Sondergutachten fordern sie knallharte Konsequenzen aus dem Schuldenstreit. Doch ein Mitglied rebelliert und will das Positionspapier nicht mittragen.

    - Teil 2: Darum will Bofinger die Forderungen der Wirtschaftsweisen nicht mittragen -

    Peter Bofinger ist bekannt dafür, nicht immer die Meinung seiner Kollegen im Sachverständigenrat zu teilen. Auch in Sachen Griechenland distanziert sich der Wirtschaftsweise deutlich und erklärt, weshalb er sich den Forderungen der übrigen vier Wirtschaftsweisen nicht anschließen kann.

    Zur Kontrollfunktion der Finanzmärkte

    Besonders scharf kritisiert Bofinger die Forderung, in Not geratene Mitgliedsstaaten sollten in Zukunft „keine(n) politischen Partnern, sondern anonyme(n) Finanzmärkten“ gegenüberstehen: „Es erscheint dabei geradezu paradox, dass Akteure, die vom Staat mit hohen Mitteln gerettet wurden, nun über denselben Staat als Schiedsrichter für eine angemessene makroökonomische Politik eingesetzt werden sollen“, schreibt Bofinger (siehe hier). Private Investoren hätten durch Fehlentscheidung die Finanzkrise überhaupt erst mitverursacht.

    Zum Nein zur Schuldenunion

    Auch die strikte Ablehnung gemeinsamer Haftungsrisiken hält Bofinger für falsch. „Nur durch eine de-facto-Garantie für die europäischen Staatsanleihen konnte der Teufelskreis von steigenden Anleihezinsen, einer verminderten Schuldentragfähigkeit, dem Verkauf von Staatsanleihen und ungünstigeren Ratings gestoppt werden. Es ist also nur dem Verstoß gegen den von der Mehrheit so hoch gehaltenen „Leitgedanken der Einheit von Haftung und Kontrolle“ zu verdanken, dass die Währungsunion im Sommer 2012 nicht kollabiert ist“, so der Wirtschaftsweise. Seiner Meinung nach werde die „besonders hohe Exponiertheit gegenüber den Finanzmärkten“ durch das Fehlen gemeinsamer Euro-Bonds verstärkt, da es für Anleger jederzeit möglich sei, von den Anleihen des einen Staates auf die Anleihen eines anderen Mitgliedstaats abzuwandern, ohne dabei einem Währungsrisiko ausgesetzt zu sein.

    Zum Insolvenzverfahren für Mitgliedsstaaten

    Entgegen der Meinung seiner Kollegen glaubt Bofinger nicht an die Vorteile eines geordneten Insolvenzverfahrens. Vielmehr sieht er darin eine Gefahr für die Stabilität der Währungsunion. „Die Marktteilnehmer müssten dann davon ausgehen, dass es grundsätzlich zu einer Umstrukturierung von Staatsanleihen kommt, sobald ein Land auf den Kapitalmärkten unter Druck gerät. Somit könnte es schon bei kleineren Störungen zu einem Bond-run kommen, der dann nicht mehr zu stoppen ist“, konstatiert Bofinger. Darüber hinaus würde das Insolvenzverfahren die Möglichkeit einschränken, einer Rezession mit Konjunkturprogrammen entgegenzutreten, weil bereits verschuldeten Staaten dann keine neuen Schulden mehr aufnehmen dürften. Die Folge: „In der Welt des Maastricht 2.0 müssten Staaten mit hohen Schuldenstandsquoten jederzeit damit rechnen, dass die Märkte in Panik geraten und damit einen sich selbstverstärkenden Bond-run auslösen.“

    Lesen Sie auch den ersten Teil: Wirtschaftsweise wollen Bock zum Gärtner machen - Finanzmärkte als Schulden-Polizei.



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    Griechenland-Gutachten Teil 2 Bofinger als Rebell der Wirtschaftsweisen: Her mit der Schuldenunion! Mit einem Paukenschlag melden sich die fünf Wirtschaftsweisen in Sachen Griechenland-Krise zu Wort. Doch ein Mitglied rebelliert und will das Positionspapier nicht mittragen. - Teil 2 -

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