PEARL GOLD AG
Entscheidung des Berufungsgerichts Bamako
Adhoc Mitteilung gemäß § 15 WpHG
Frankfurt (pta022/28.07.2015/20:00) - 28. Juli 2015 Wir wurden von unseren Anwälten vor Ort informiert, dass Appellationsgericht von Bamako entschieden hat:
- der Schutzstatuts von Wassoul'Or SA is wiedereröffnet, - der von SODINAF, Herrn Diallo und Pièces d'Or Mansa Moussa SA gewährte Schuldenerlass in Höhe von 93 Millionen FCFA wird bestätigt, - eine zweijährige Zahlungsfrist für die Schulden von Wassoul'Or gegenüber Pearl Gold AG, fond, Lidor Group LTD, Kodieran Finance und ABDIAM SA wird festgelegt, - die von der Gesellschaft vorgeschlagenen Fortsetzungsmaßnahmen werden akzeptiert, und - Herr Djingui Sissoko wird als "Juge commissaire" (Insolvenzrichter) eingesetzt.
Diese Entscheidung wurde nur vorläufig ohne Entscheidungsgründe bekanntgegeben, daher ist eine Auslegung momentan schwierig. Das Management der Pearl Gold AG kann anhand seines derzeitigen
Informationsstands schlussfolgern, dass Wassoul'Or zwei Jahre Zeit hat, ihre vollständige Schuld gegenüber Pearl zu begleichen. Es ist weiterhin unklar, ob andere Schuldner existieren, die nicht
Gegenstand der Entscheidung sind. Weitere Punkte müssen noch bestätigt werden. Das Management der Pearl Gold AG berät sich mit lokalen Beratern und wird in Kürze auf sie zurückkommen.
(Ende)
Aussender: PEARL GOLD AG Adresse: Neue Mainzer Straße 28, 60311 Frankfurt Land: Deutschland Ansprechpartner: Reza Pacha Tel.: +49 69 971097-555 E-Mail: info@pearlgoldag.com Website: www.pearlgoldag.com
ISIN(s): DE000A0AFGF3 (Aktie) Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt
[ Quelle: http://www.pressetext.com/news/20150728022 ]
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[ Quelle: http://www.pressetext.com/news/20150728022 ]