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    DGAP-News  596  0 Kommentare Deutsche Rohstoff AG: Weiterer Aktienrückkauf beschlossen (deutsch)

    Deutsche Rohstoff AG: Weiterer Aktienrückkauf beschlossen

    Deutsche Rohstoff AG / Schlagwort(e): Aktienrückkauf

    29.07.2015 13:20

    Veröffentlichung einer Corporate News, übermittelt durch DGAP - ein Service

    der EQS Group AG.

    Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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    Deutsche Rohstoff AG: Weiterer Aktienrückkauf beschlossen

    Volumen von bis zu EUR 2 Mio./Einziehung der 2014 zurückgekauften Aktien

    Heidelberg. Der Vorstand der Deutsche Rohstoff AG (ISIN DE000A0XYG76, WKN

    A0XYG7) hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats auf Basis der

    Ermächtigung der Hauptversammlung vom 23. Juli 2013 beschlossen, über die

    Börse eigene Aktien im Gegenwert von bis zu EUR 2 Mio. zu erwerben. Unter

    Zugrundelegung des Xetra-Schlusskurses der Aktie der Deutsche Rohstoff AG

    vom 28. Juli 2015 würde das zu einem Rückkauf von bis zu ca. 125.000 Stück

    Aktien führen. Der Aktienrückkauf soll ab dem 3. August 2015 beginnen und

    spätestens am 30. Juni 2016 beendet werden. Die zurück erworbenen Aktien

    dürfen zu allen nach den einschlägigen aktienrechtlichen Bestimmungen und

    nach der vorgenannten Ermächtigung zulässigen Zwecken verwendet werden.

    Die Gesellschaft hat die ICF Bank AG, Frankfurt, mit dem Rückkauf über die

    Börse beauftragt. Die Bank trifft ihre Entscheidungen über den Zeitpunkt

    des Erwerbs der Aktien unabhängig und unbeeinflusst von der Gesellschaft.

    Das Recht der Deutsche Rohstoff AG, den Rückkauf vorzeitig zu beenden,

    bleibt unberührt. Der Rückkauf erfolgt über die Börse. Für die

    zurückgekauften Aktien darf der Kaufpreis je erworbener Aktie (ohne

    Erwerbsnebenkosten) den nicht gewichteten durchschnittlichen Schlusskurs

    der Aktien der Gesellschaft im elektronischen Handel an der Frankfurter

    Wertpapierbörse an den letzten drei Börsenhandelstagen vor der Begründung

    der Verpflichtung zum Erwerb der Aktien um nicht mehr als 10 % über- oder

    unterschreiten.

    Darüber hinaus ist die Bank verpflichtet, die Handelsbedingungen des

    Artikels 5 der Verordnung Nr. 2273/2003 der Kommission vom 22. Dezember

    2003 (nachfolgend "EG-VO") und sämtliche einschlägigen Bestimmungen zu

    beachten. Entsprechend der EG-VO darf kein Kaufpreis gezahlt werden, der

    über dem des letzten unabhängig getätigten Abschlusses oder über dem des

    derzeit höchsten unabhängigen Angebots, jeweils an der Börse, an der der

    Kauf stattfindet, liegt. Maßgeblich ist der höhere der beiden Werte.

    Entsprechend Art. 5 Abs. 2 EG-VO wird an einem Tag nicht mehr als 25 % des

    durchschnittlichen täglichen Aktienumsatzes an der Börse, an welcher der

    jeweilige Kauf erfolgt, erworben. Der durchschnittliche Aktienumsatz wird

    aus dem durchschnittlichen täglichen Handelsvolumen in den letzten 20

    Handelstagen vor dem Kauf berechnet. Bei außerordentlich geringer

    Liquidität ist die Bank unter den Voraussetzungen des Art. 5 Abs. 3 EG-VO

    berechtigt, die genannte 25 %-Schwelle zu überschreiten.

    Der Aktienrückkauf kann im Einklang mit den zu beachtenden rechtlichen

    Vorgaben jederzeit ausgesetzt und wieder aufgenommen werden. Die Deutsche

    Rohstoff wird im Rahmen des Aktienrückkaufs ausgeführte Transaktionen

    regelmäßig auf ihrer Internetseite (www.rohstoff.de) im Bereich Investor

    Relations bekannt geben.

    Vorstand und Aufsichtsrat der Deutsche Rohstoff AG haben außerdem

    beschlossen, die 259.075 Aktien, die im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms

    2014 erworben worden waren, einzuziehen. Mit Vollzug der Einziehung wird

    sich das Grundkapital der Gesellschaft auf EUR 5.063.072, eingeteilt in

    ebenso viele Aktien, verringern.

    Heidelberg, 29. Juli 2015

    Die Deutsche Rohstoff identifiziert, entwickelt und veräußert attraktive

    Rohstoffvorkommen in Nordamerika, Australien und Europa. Der Schwerpunkt

    liegt in der Erschließung von Öl- und Gaslagerstätten in den USA. Metalle

    wie Gold, Kupfer, Seltene Erden, Wolfram und Zinn runden das Portfolio ab.

    Weitere Informationen unter www.rohstoff.de

    Kontakt:

    Deutsche Rohstoff AG

    Dr. Thomas Gutschlag

    Tel. +49 6221 871 000

    info@rohstoff.de

    29.07.2015 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche

    Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

    DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

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    Sprache: Deutsch

    Unternehmen: Deutsche Rohstoff AG

    Friedrich-Ebert-Anlage 24

    69117 Heidelberg

    Deutschland

    Telefon: 06221-87100-11

    Fax: 06221-87100-22

    E-Mail: gutschlag@rohstoff.de

    Internet: www.rohstoff.de

    ISIN: DE000A0XYG76, DE000A1R07G4,

    WKN: A0XYG7, A1R07G

    Indizes: Entry Standard (Performance TOP 30)

    Börsen: Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Stuttgart; Open Market

    (Entry Standard) in Frankfurt

    Ende der Mitteilung DGAP News-Service

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