VW muss MAN-Aktionäre höhere Abfindung anbieten
MÜNCHEN (dpa-AFX) - Volkswagen hätte den Aktionären des Lastwagenbauers MAN nach Abschluss des Gewinnabführungs- und Beherrschungsvertrages im Jahr 2013 ein höheres Abfindungsangebot machen müssen. Das hat das Landgericht München am Freitag entschieden. VW hatte den MAN-Aktionären damals 80,89 Euro je Anteil geboten. Angemessen seien aber 90,29 Euro, urteilte die zuständige Handelskammer. An der Börse wurden am Freitag für eine MAN-Aktie rund 95 Euro bezahlt. Der Beschluss des Landgerichts ist noch nicht rechtskräftig./rol/DP/stb
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