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    Schlumberger AG  381  0 Kommentare Einladung zur 29. ordentlichen Hauptversammlung



    Hauptversammlung gemäß § 107 Abs. 3 AktG

    Wien (pta024/04.08.2015/15:27) - Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur

    29. ordentlichen Hauptversammlung der Schlumberger Aktiengesellschaft

    am Donnerstag, dem 3. September 2015, um 14:00 Uhr im Congress Casino Baden, Kaiser Franz Ring 1, 2500 Baden

    Tagesordnung

    1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses sowie des Konzernabschlusses zum 31. März 2015, des mit dem Konzernlagebericht zusammengefassten Lagebe-richts, des Corporate Governance-Berichts sowie des Berichts des Aufsichtsrates an die Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2014/2015

    2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes des Geschäftsjahres 2014/2015

    3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Ge-schäftsjahr 2014/2015

    4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2014/2015

    5. Beschlussfassung über die Vergütung für die Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2014/2015

    6. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Rumpfge-schäftsjahr 2015

    7. Beschlussfassung über die Änderung des Bilanzstichtags auf 31.12. und entspre-chende Änderung der Satzung in § 5

    8. Beschlussfassung über die vereinfachte Herabsetzung des Grundkapitals durch Einziehung von 145.285 Stück eigener Aktien (Stammaktien) gem § 92 AktG von Eur 16.351.387,69 um Eur 1.055.827,27 auf Eur 15.295.560,42 zur Reduzierung der An-zahl eigener Aktien und entsprechende Änderung der Satzung in § 6.

    9. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands a. zum Erwerb eigener Aktien gem § 65 Abs 1 Z 8 sowie Abs 1a und Abs 1b AktG sowohl über die Börse als auch außerbörslich im Ausmaß von bis zu 10 % des Grundkapitals, auch unter Ausschluss des quotenmäßigen Veräu-ßerungsrechts, das mit einem solchen Erwerb einhergehen kann (umge-kehrter Bezugsrechtsausschluss), b. gem § 65 Abs 1b AktG für die Veräußerung bzw Verwendung eigener Ak-tien eine andere Art der Veräußerung als über die Börse oder durch ein öf-fentliches Angebot unter sinngemäßer Anwendung der Regelungen über den Bezugsrechtsausschluss der Aktionäre zu beschließen, c. das Grundkapital durch Einziehung dieser eigenen Aktien ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss herabzusetzen.
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    Verfasst von Pressetext (Adhoc)
    Schlumberger AG Einladung zur 29. ordentlichen Hauptversammlung Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur29. ordentlichen Hauptversammlung der Schlumberger Aktiengesellschaftam Donnerstag, dem 3. September 2015, um 14:00 Uhr im Congress Casino Baden, Kaiser Franz Ring 1, 2500 …