Aktien
Totalverluste schmerzen noch mehr
Besitzen Sie Depotleichen oder Minipositionen? Wenn Sie PLATOW-Empfehlungen folgen, ist dies eigentlich ausgeschlossen: Da wir Verluste durch Stoppkurse begrenzen, ist es sehr unwahrscheinlich, dass Minibestände entstehen. Gleichwohl hat sich wohl jeder Anleger schon einmal grob verspekuliert und die Folgen nicht immer sofort bereinigt.
So mancher Titel im Depot ist vielleicht zügig ins Minus gerutscht, dann zum „Langfristinvestment“ erklärt worden und schließlich zum Hoffnungswert mutiert. Im Extremfall hat die Position so stark an Wert verloren, dass sich ein Verkauf schon aus Kostengründen nicht mehr lohnt. Alleine die Nutzung für die Verlustverrechnungstöpfe hatte noch einen gewissen Charme. Gerade in Haussezeiten, in denen der Freibetrag schnell aufgebraucht ist und anschließend bei jeder Gewinnrealisierung Abgeltungsteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer abgeführt werden müssen, kann die Auflösung von Verlustpositionen wenigstens die Steuerlast aus Gewinntrades reduzieren.
Doch auch dieser halbwegs nützlichen Verwendung will die Finanzverwaltung nun einen Riegel vorschieben. Übersteigen die Transaktionskosten den Verkaufserlös, sollen die Verluste aus dem Veräußerungsgeschäft künftig nicht mehr in die Verlustverrechnungstöpfe eingehen. Eine entsprechende Nachricht haben Bankkunden in den vergangenen Tagen erhalten.
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Es geht uns zwar gegen den Strich, dass die Steuerlast für Anleger in Deutschland tendenziell immer weiter steigt, obwohl der Staat so viel Geld zur Verfügung hat wie nie zuvor. Gleichwohl dürfte sich die Gesetzesänderung nur auf einen kleinen Personenkreis auswirken. Wer allerdings viel mit Optionsscheinen oder Turbos handelt und daher auch gelegentlich Totalverluste hinnehmen muss, sollte die neue Rechtslage in seiner Anlagestrategie berücksichtigen, um böse Überraschungen zu vermeiden.