NSA-Selektorenliste
Weißes Haus widerspricht Bundesregierung - Suchbegriffe können offengelegt werden
Im Jahr 2002 vereinbarten Deutschland und die USA ein ‚Memorandum of Agreement‘. Auf dieser Grundlage spähte der Bundesnachrichtendienst (BND) für den US-Geheimdienst NSA zwischen 2004 und 2008 auch das deutsche Kabelnetz aus. Dies erfolgte am ‚Frankfurter Knoten‘, einem der wichtigsten Internetverbindungspunkte der Welt. Damit das Ganze auch gründlich über die Bühne lief, übermittelte der NSA dem BND massenhaft Suchbegriffe - die sogenannten Selektoren.
Obama-Regierung stellt sich nicht gegen Veröffentlichung
Diese Liste an Suchbegriffen ist ein Dreh- und Angelpunkt im NSA-Untersuchungsausschuss. Die Bundesregierung verweigert jedoch unter anderem der G-10-Kommission des Bundestags die Einsicht in die Dokumente mit dem Argument, eine Offenlegung sei ohne Zustimmung der USA ein Verstoß gegen das geltende Völkervertragsrecht.
Doch anders als vom Bundeskanzleramt behauptet, habe das Weiße Haus der Bundesregierung nicht untersagt, den Geheimdienstausschüssen des Bundestags die sogenannte Selektorenliste des US-Nachrichtendienstes NSA zur Einsicht vorzulegen. Zwar äußerte das Weiße Haus Bedenken, überließ aber die letzte Entscheidung über eine Freigabe der Liste der Bundesregierung: „Könnten wir davon ausgehen, dass alles, was geheim bleiben soll, auch geheim bleibt, dann hätten wir weniger Bedenken. Die Erfahrung lehrt allerdings, dass bei euch am nächsten Tag alles in der Zeitung steht“, zitiert die Wochenzeitung “Die Zeit“ vertrauliche Auskünfte von Mitarbeitern der Obama-Regierung.
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Auch widerspricht die Obama-Regierung der in deutschen Regierungskreisen erhobenen Behauptung, die Amerikaner hätten bei einer Veröffentlichung der Selektorenliste mit einer Einschränkung der Geheimdienst-Kooperation gedroht. Das sei „eine absolute Mär“, schreibt die „Zeit“ unter Berufung auf Kreise der Obama-Regierung.