DGAP-Stimmrechte
adidas AG (deutsch)
adidas AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
adidas AG
26.08.2015 11:00
Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
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Stimmrechtsmitteilung nach § 21 Abs. 1 WpHG
Lesen Sie auch
Wir haben folgende Mitteilungen nach § 21 Abs. 1 WpHG erhalten:
I.
Die BlackRock Holdco 4, LLC, Wilmington, DE, Vereinigte Staaten von Amerika
hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 24.08.2015 mitgeteilt, dass ihr
Stimmrechtsanteil an der adidas AG, Herzogenaurach, Deutschland am
20.08.2015 die Schwelle von 3% der Stimmrechte unterschritten hat und an
diesem Tag 2,99% (das entspricht 6262657 Stimmrechten) betragen hat.
0,86% der Stimmrechte (das entspricht 1797706 Stimmrechten) sind der
Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 1 WpHG zuzurechnen.
2,13% der Stimmrechte (das entspricht 4464951 Stimmrechten) sind der
Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 6 WpHG in Verbindung mit Satz 2
WpHG zuzurechnen.
Bitte beachten Sie, dass der oben genannte Gesamtbetrag der Stimmrechte
nicht zwangsläufig der Summe der einzeln aufgeführten
Zurechnungstatbestände entspricht. Dies ergibt sich aus der Tatsache, dass
Stimmrechte innerhalb der BlackRock-Gruppenstruktur mehrfach zugerechnet
werden.
II.
Die BlackRock Holdco 6, LLC, Wilmington, DE, Vereinigte Staaten von Amerika
hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 24.08.2015 mitgeteilt, dass ihr
Stimmrechtsanteil an der adidas AG, Herzogenaurach, Deutschland am
20.08.2015 die Schwelle von 3% der Stimmrechte unterschritten hat und an
diesem Tag 2,99% (das entspricht 6262657 Stimmrechten) betragen hat.
0,86% der Stimmrechte (das entspricht 1797706 Stimmrechten) sind der
Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 1 WpHG zuzurechnen.
2,13% der Stimmrechte (das entspricht 4464951 Stimmrechten) sind der
Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 6 WpHG in Verbindung mit Satz 2
WpHG zuzurechnen.
Bitte beachten Sie, dass der oben genannte Gesamtbetrag der Stimmrechte
nicht zwangsläufig der Summe der einzeln aufgeführten
Zurechnungstatbestände entspricht. Dies ergibt sich aus der Tatsache, dass
Stimmrechte innerhalb der BlackRock-Gruppenstruktur mehrfach zugerechnet
werden.
III.
Die BlackRock Delaware Holdings Inc., Wilmington, DE, Vereinigte Staaten
von Amerika hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 24.08.2015 mitgeteilt, dass
ihr Stimmrechtsanteil an der adidas AG, Herzogenaurach, Deutschland am
20.08.2015 die Schwelle von 3% der Stimmrechte unterschritten hat und an
diesem Tag 2,99% (das entspricht 6262657 Stimmrechten) betragen hat.
0,86% der Stimmrechte (das entspricht 1797706 Stimmrechten) sind der
Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 1 WpHG zuzurechnen.
2,13% der Stimmrechte (das entspricht 4464951 Stimmrechten) sind der
Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 6 WpHG in Verbindung mit Satz 2
WpHG zuzurechnen.
Bitte beachten Sie, dass der oben genannte Gesamtbetrag der Stimmrechte
nicht zwangsläufig der Summe der einzeln aufgeführten
Zurechnungstatbestände entspricht. Dies ergibt sich aus der Tatsache, dass
Stimmrechte innerhalb der BlackRock-Gruppenstruktur mehrfach zugerechnet
werden.
26.08.2015 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: adidas AG
Adi-Dassler-Straße 1
91074 Herzogenaurach
Deutschland
Internet: www.adidas-group.com
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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