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    DGAP-Adhoc  271  0 Kommentare MAN SE: Antrag auf Widerruf der Zulassung der MAN Aktien zum Prime Standard an der Frankfurter Wertpapierbörse


    MAN SE / Schlagwort(e): Sonstiges

    02.09.2015 09:31

    Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
    DGAP - ein Service der EQS Group AG.
    Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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    Die Stamm- und Vorzugsaktien der MAN SE, München (ISIN DE0005937007 / WKN
    593700; ISIN DE0005937031 / WKN 593703) sind zum Börsenhandel im
    regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse sowie zum Teilbereich des
    regulierten Marktes mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard)
    zugelassen.

    Der Vorstand der MAN SE hat heute beschlossen, einen Antrag auf Widerruf
    der Zulassung der Aktien zum Prime Standard zu stellen und in den General
    Standard zu wechseln. Der Wechsel des Börsensegmentes eröffnet MAN SE die
    Möglichkeit, den mit der Notierung im Prime Standard verbundenen
    Zusatzaufwand zu reduzieren.

    Der Widerruf der Zulassung wird mit Ablauf von drei Monaten nach
    Veröffentlichung der Widerrufsentscheidung durch die Geschäftsführung der
    Frankfurter Wertpapierbörse im Internet (www.deutsche-boerse.com) wirksam.
    Damit entfallen die Voraussetzungen für den Verbleib im MDAX. Der Widerruf
    lässt die Zulassung zum regulierten Markt (General Standard) unberührt.

    München, 2. September 2015

    MAN SE
    Der Vorstand


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    Sprache: Deutsch
    Unternehmen: MAN SE
    Ungererstraße 69
    80805 München
    Deutschland
    Telefon: +49 (0)89 360 98-334
    Fax: +49 (0)89 360 98-572
    E-Mail: investor.relations@man.eu
    Internet: www.man.eu
    ISIN: DE0005937007, DE0005937031
    WKN: 593700, 593703
    Indizes: MDAX
    Börsen: Regulierter Markt in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt (Prime
    Standard), Hamburg, Hannover, München, Stuttgart; Terminbörse
    EUREX

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