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    DGAP-Stimmrechte  346  0 Kommentare SÜSS MicroTec AG (deutsch)

    SÜSS MicroTec AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

    SÜSS MicroTec AG

    02.09.2015 11:00

    Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.

    Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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    1. Die Henderson Group Holdings Asset Management Limited, London, UK, hat

    uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 1. September 2015 mitgeteilt, dass ihr

    Stimmrechtsanteil an der SÜSS MicroTec AG, Garching, Deutschland, am 5.

    Oktober 2012 die Schwelle von 3% überschritten hat und zu diesem Tag 3,14%

    beträgt (601.056 Stimmrechte). Davon sind ihr 3,14% (601.056 Stimmrechte)

    nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Satz 2

    zuzurechnen.

    2. Die HGI Asset Management Group Limited, London, UK, hat uns gemäß § 21

    Abs. 1 WpHG am 1. September 2015 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an

    der SÜSS MicroTec AG, Garching, Deutsch-land, am 5. Oktober 2012 die

    Schwelle von 3% überschritten hat und zu diesem Tag 3,14% beträgt (601.056

    Stimmrechte). Davon sind ihr 3,14% (601.056 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 1

    Satz 1 Nr. 6 WpHG in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Satz 2 zuzurechnen.

    3. Die Henderson Global Group Limited, London, UK, hat uns gemäß § 21 Abs.

    1 WpHG am 1. September 2015 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der

    SÜSS MicroTec AG, Garching, Deutschland, am 5. Oktober 2012 die Schwelle

    von 3% überschritten hat und zu diesem Tag 3,14% beträgt (601.056

    Stimmrechte). Davon sind ihr 3,14% (601.056 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 1

    Satz 1 Nr. 6 WpHG in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Satz 2 zuzurechnen.

    4. Die Henderson Holdings Group Limited, London, UK, hat uns gemäß § 21

    Abs. 1 WpHG am 1. September 2015 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an

    der SÜSS MicroTec AG, Garching, Deutschland, am 5. Oktober 2012 die

    Schwelle von 3% überschritten hat und zu diesem Tag 3,14% beträgt (601.056

    Stimmrechte). Davon sind ihr 3,14% (601.056 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 1

    Satz 1 Nr. 6 WpHG in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Satz 2 zuzurechnen.

    5. Die HGI Group Limited, London, UK, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 1.

    September 2015 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der SÜSS MicroTec

    AG, Garching, Deutschland, am 5. Oktober 2012 die Schwelle von 3%

    überschritten hat und zu diesem Tag 3,14% beträgt (601.056 Stimm-rechte).

    Davon sind ihr 3,14% (601.056 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6

    WpHG in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Satz 2 zuzurechnen.

    6. Die Henderson Group Holdings Asset Management Limited, London, UK, hat

    uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 1. September 2015 mitgeteilt, dass ihr

    Stimmrechtsanteil an der SÜSS MicroTec AG, Garching, Deutschland, am 23.

    Januar 2014 die Schwelle von 5% überschritten hat und zu diesem Tag 5,14%

    beträgt (982.355 Stimmrechte). Davon sind ihr 5,14% (982.355 Stimmrechte)

    nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Satz 2

    zuzurechnen.

    7. Die HGI Asset Management Group Limited, London, UK, hat uns gemäß § 21

    Abs. 1 WpHG am 1. September 2015 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an

    der SÜSS MicroTec AG, Garching, Deutschland, am 23. Januar 2014 die

    Schwelle von 5% überschritten hat und zu diesem Tag 5,14% beträgt (982.355

    Stimmrechte). Davon sind ihr 5,14% (982.355 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 1

    Satz 1 Nr. 6 WpHG in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Satz 2 zuzurechnen.

    8. Die Henderson Global Group Limited, London, UK, hat uns gemäß § 21 Abs.

    1 WpHG am 1. September 2015 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der

    SÜSS MicroTec AG, Garching, Deutschland, am 23. Januar 2014 die Schwelle

    von 5% überschritten hat und zu diesem Tag 5,14% beträgt (982.355

    Stimmrechte). Davon sind ihr 5,14% (982.355 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 1

    Satz 1 Nr. 6 WpHG in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Satz 2 zuzurechnen.

    9. Die Henderson Holdings Group Limited, London, UK, hat uns gemäß § 21

    Abs. 1 WpHG am 1. September 2015 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an

    der SÜSS MicroTec AG, Garching, Deutschland, am 23. Januar 2014 die

    Schwelle von 5% überschritten hat und zu diesem Tag 5,14% beträgt (982.355

    Stimmrechte). Davon sind ihr 5,14% (982.355 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 1

    Satz 1 Nr. 6 WpHG in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Satz 2 zuzurechnen.

    10. Die HGI Group Limited, London, UK, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 1.

    September 2015 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der SÜSS MicroTec

    AG, Garching, Deutschland, am 23. Januar 2014 die Schwelle von 5%

    überschritten hat und zu diesem Tag 5,14% beträgt (982.355 Stimm-rechte).

    Davon sind ihr 5,14% (982.355 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6

    WpHG in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Satz 2 zuzurechnen.

    02.09.2015 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche

    Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

    DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

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    Sprache: Deutsch

    Unternehmen: SÜSS MicroTec AG

    Schleissheimer Strasse 90

    85748 Garching

    Deutschland

    Internet: www.suss.com

    Ende der Mitteilung DGAP News-Service

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