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    DGAP-Adhoc  625  0 Kommentare MOLOGEN AG: US-Patent für Hauptprodukt MGN1703 in Kombination mit Chemotherapie angekündigt


    MOLOGEN AG / Schlagwort(e): Patent

    02.09.2015 20:10

    Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
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    Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG

    MOLOGEN AG: US-Patent für Hauptprodukt MGN1703 in Kombination mit
    Chemotherapie angekündigt

    Berlin, 2. September 2015 - MOLOGEN AG gibt bekannt, dass das US-Patentamt
    die Erteilung eines Patents ("Notice of Allowance") auf die kombinierte
    Anwendung des Hauptproduktes - der Immuntherapie MGN1703 - mit einem
    Chemotherapeutikum angekündigt hat. Derzeit wird MGN1703 in der
    Phase-III-Zulassungsstudie "IMPALA" getestet, und zwar als Monotherapie und
    nachfolgend in Kombination mit Chemotherapeutika. Das Patent wird für die
    USA erteilt werden und würde im Falle der dortigen Marktzulassung das
    Verabreichungsschema für MGN1703 in Kombination mit Chemotherapeutika
    abdecken. Das Patent wird zudem voraussichtlich mehrere Jahre länger als
    das Ausgangspatent für MGN1703 (Stoffpatent) laufen und ermöglicht somit
    eine längere exklusive Kommerzialisierung als das Ausgangspatent.

    Kontakt
    Claudia Nickolaus
    Leiterin Investor Relations & Corporate Communications
    Tel: +49 - 30 - 84 17 88 - 38
    Fax: +49 - 30 - 84 17 88 - 50
    investor@mologen.com

    Risikohinweis zu den Zukunftsaussagen
    Bestimmte Angaben in dieser Meldung beinhalten zukunftsgerichtete Ausdrücke
    oder die entsprechenden Ausdrücke mit Verneinung oder hiervon abweichende
    Versionen oder vergleichbare Terminologien, diese werden als
    zukunftsgerichtete Aussagen (forward-looking statements) bezeichnet.
    Zusätzlich beinhalten sämtliche hier gegebenen Informationen, die sich auf
    geplante oder zukünftige Ergebnisse von Geschäftsbereichen,
    Finanzkennzahlen, Entwicklungen der finanziellen Situation oder andere
    Finanzzahlen oder statistische Angaben beziehen, solch in die Zukunft
    gerichtete Aussagen. Das Unternehmen weist vorausschauende Investoren
    darauf hin, sich nicht auf diese Zukunftsaussagen als Vorhersagen über die
    tatsächlichen zukünftigen Ereignisse zu verlassen. Das Unternehmen
    verpflichtet sich nicht, und lehnt jegliche Haftung dafür ab, in die
    Zukunft gerichtete Aussagen zu aktualisieren, die nur den Stand am Tage der
    Veröffentlichung wiedergeben.


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    Ende der Mitteilung DGAP News-Service

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