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DSW will Sonderprüfung bei Deutscher Bank vor Gericht erreichen
FRANKFURT (dpa-AFX) - Im Streit um eine Sonderprüfung bei der Deutschen Bank sind Anlegervertreter vor Gericht gezogen. Die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) reichte am Donnerstag nach eigenen Angaben beim Frankfurter Landgericht einen entsprechenden Antrag ein. Die Anlegervertreter wollen von einem unabhängigen, externen Prüfer unter anderem untersuchen lassen, ob die Rückstellungen des deutschen Branchenprimus' für laufende Rechtsverfahren und drohende Strafzahlungen ausreichen. Zudem soll festgestellt werden, ob die neuen internen Kontrollmechanismen genügen, um Skandale wie etwa die Manipulation von Referenzzinssätzen (Libor, Euribor) künftig auszuschließen.
Die Deutsche Bank erklärte, sie sehe unverändert keinen Anlass, einen weiteren Prüfer zu betrauen. Die gesamte Geschäftstätigkeit und die internen Kontrollmechanismen der Bank würden regelmäßig durch nationale und internationale Bankaufsichtsbehörden überwacht und seien auch Gegenstand der Jahresabschlussprüfung. "Deshalb ist der erhebliche zusätzliche Aufwand, den eine Sonderprüfung darstellt, wie sie die DSW fordert, nicht im Interesse der Gesellschaft und ihrer Aktionäre", sagte ein Bank-Sprecher.
Bei der Hauptversammlung im Mai war die DSW mit ihrem Versuch, eine Sonderprüfung durchzusetzen, gescheitert. Der Antrag wurde mit knapp 86 Prozent der Stimmen abgelehnt. "Wir sind überzeugt, dass die Richter unserem Antrag stattgeben und einen unabhängigen Sonderprüfer einsetzen werden", erklärte DSW-Vizepräsident Klaus Nieding laut Mitteilung. Sollten die Rückstellungen für Strafzahlungen oder mögliche zivilrechtliche Ansprüche zu niedrig sein, hätte das gravierenden Einfluss auf das Ergebnis, argumentierte Nieding.
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Die Ergebnisse der Sonderprüfung sollte die Bank den Anteilseignern im Vorfeld der Hauptversammlung 2016 zur Verfügung stellen, erklärte DSW-Hauptgeschäftsführer Marc Tüngler./mar/DP/stb