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    DGAP-Adhoc  427  0 Kommentare RIB Software AG: Kapitalerhöhung zum Preis von EUR 14,25 je neuer Aktie platziert (deutsch)

    RIB Software AG: Kapitalerhöhung zum Preis von EUR 14,25 je neuer Aktie platziert

    RIB Software AG / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung

    04.09.2015 08:30

    Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch

    DGAP - ein Service der EQS Group AG.

    Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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    RIB Software AG

    Ad-hoc Meldung

    Kapitalerhöhung zum Preis von EUR 14,25 je neuer Aktie platziert

    Die RIB Software AG hat sämtliche neuen 3.378.696 Aktien aus der gestern

    beschlossenen Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital zu einem Preis von

    EUR 14,25 je neuer Aktie platziert. Die Transaktion wurde von Berenberg

    (Joh. Berenberg, Gossler & Co. KG) als Sole Global Coordinator und Sole

    Bookrunner begleitet. Das Settlement der Transaktion ist für den 11.

    September 2015 vorgesehen.

    Die Gesellschaft plant, den Nettoemissionserlös in Höhe von rund EUR 46,5

    Mio. zur Erweiterung der iTWO Plattform und zur Finanzierung des weiteren

    internationalen Wachstums zu verwenden.

    Disclaimer

    DIESE VERÖFFENTLICHUNG DIENT NUR INFORMATIONSZWECKEN UND STELLT WEDER EIN

    ANGEBOT ZUM VERKAUF NOCH EINE AUFFORDERUNG ZUR ABGABE EINES ANGEBOTS ZUM

    KAUF ODER ZUR ZEICHNUNG VON AKTIEN ODER ANDEREN WERTPAPIEREN DER RIB

    SOFTWARE AG, SUTTGART, DAR. EIN ÖFFENTLICHES ANGEBOT VON WERTPAPIEREN

    FINDET NICHT STATT UND IST AUCH NICHT VORGESEHEN.

    DIESE VERÖFFENTLICHUNG UND DIE DARIN ENTHALTENEN INFORMATIONEN SIND NICHT

    ZUR DIREKTEN ODER INDIREKTEN WEITERGABE ODER VERÖFFENTLICHUNG IN DEN

    VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, KANADA, AUSTRALIEN ODER JAPAN BESTIMMT.

    DIE HIERIN BESCHRIEBENEN WERTPAPIERE DER RIB SOFTWARE AG SIND UND WERDEN

    NICHT NACH DEM U.S. SECURITIES ACT VON 1933 IN DER GELTENDEN FASSUNG (DER

    "SECURITIES ACT") ODER DEM RECHT EINES U.S. BUNDESSTAATES REGISTRIERT UND

    DÜRFEN INNERHALB DER VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA NUR AUFGRUND EINER

    AUSNAHMEREGELUNG VON DER REGISTRIERUNGSPFLICHT NACH DEM SECURITIES ACT BZW.

    DEM RECHT EINES BUNDESSTAATES ODER IM FALLE DER NICHTANWENDBARKEIT SOLCHER

    VORSCHRIFTEN VERKAUFT ODER ZUM KAUF ANGEBOTEN WERDEN. EIN ÖFFENTLICHES

    ANGEBOT VON WERTPAPIEREN IN DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA FINDET

    NICHT STATT.

    04.09.2015 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche

    Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

    DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

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    Sprache: Deutsch

    Unternehmen: RIB Software AG

    Vaihinger Str. 151

    70567 Stuttgart

    Deutschland

    Telefon: +49 (0)711-7873-0

    Fax: +49 (0)711-7873-311

    E-Mail: info@rib-software.com

    Internet: www.rib-software.com

    ISIN: DE000A0Z2XN6

    WKN: A0Z2XN

    Indizes: TecDAX

    Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr

    in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart

    Ende der Mitteilung DGAP News-Service

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