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    DGAP-Adhoc  5844  0 Kommentare SINGULUS TECHNOLOGIES veröffentlicht Einladung zur Gläubigerversammlung am 8. Oktober 2015(Schuldverschreibungen SINGULUS TECHNOLOGIES AG, ISIN: DE000A1MASJ4 / WKN:A1MASJ) (deutsch)

    SINGULUS TECHNOLOGIES veröffentlicht Einladung zur Gläubigerversammlung am 8. Oktober 2015(Schuldverschreibungen SINGULUS TECHNOLOGIES AG, ISIN: DE000A1MASJ4 / WKN:A1MASJ)

    SINGULUS TECHNOLOGIES AG / Schlagwort(e): Anleihe

    15.09.2015 20:02

    Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch

    DGAP - ein Service der EQS Group AG.

    Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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    Ad-hoc Mitteilung nach § 15 WpHG

    SINGULUS TECHNOLOGIES veröffentlicht Einladung zur Gläubigerversammlung am

    8. Oktober 2015(Schuldverschreibungen SINGULUS TECHNOLOGIES AG, ISIN:

    DE000A1MASJ4 / WKN:A1MASJ)

    Kahl am Main, 15. September 2015 - Die SINGULUS TECHNOLOGIES AG (SINGULUS

    TECHNOLOGIES) lädt die Inhaber der Schuldverschreibungen SINGULUS

    TECHNOLOGIES AG, ISIN: DE000A1MASJ4 / WKN: A1MASJ am 8. Oktober 2015 zu

    einer Gläubigerversammlung in das Hotel Maritim, Theodor-Heuss-Allee 3,

    60486 Frankfurt (Raum Maritim III) ein.

    Die Tagesordnung sieht u.a. folgende Punkte vor:

    _ Bestellung eines gemeinsamen Vertreters der Anleihegläubiger;

    _ Beschlussfassung über einen vorübergehenden Verzicht auf (i) ein etwaiges

    Kündigungsrecht für den Fall, dass die SINGULUS TECHNOLOGIES oder eine

    wesentliche Tochtergesellschaft (wie in den Anleihebedingungen definiert)

    eine allgemeine Schuldenregelung zu Gunsten ihrer Gläubiger anbietet oder

    trifft (§ 7 (a) (vi) (B), 2. Halbsatz der Anleihebedingungen) sowie (ii)

    ein etwaiges außerordentliches Kündigungsrecht gemäß § 490 BGB;

    _ Beschlussfassung über die Ermächtigung und die Befugnisse des zu

    bestellenden gemeinsamen Vertreters, der u.a. (i) zu einer Stundung der am

    23.3.2016 fällig werdenden Zinsansprüche unter der Anleihe bis spätestens

    zum 23.3.2017 (Fälligkeitstermin gemäß § 4 (a) der Anleihebedingungen),

    (ii) zur ausschließlichen Ausübung von Kündigungsrechten der

    Anleihegläubiger sowie (iii) zu dem vorübergehenden Verzicht auf

    Kündigungsrechte der Anleihegläubiger aus den Anleihebedingungen und/oder

    aus wichtigem Grund, insbesondere wegen einer etwaigen Verschlechterung der

    Vermögensverhältnisse der SINGULUS TECHNOLOGIES, bis zum 31.12.2016

    ermächtigt werden soll.

    Die vollständige Einladung mit allen Tagesordnungspunkten wird ab dem

    18.09.2015 im Bundesanzeiger und auf der Internetseite der Emittentin

    (www.singulus.de) unter der Rubrik "Credit Relations" unter dem Abschnitt

    "Gläubigerversammlung"(http://www.singulus.de/de/credit-relations/glaeubig

    erversammlung.html)abrufbar sein.

    SINGULUS TECHNOLOGIES AG, Hanauer Landstraße 103, D-63796 Kahl/Main, ISIN:

    Kontakt:

    Maren Schuster, Investor Relations, Tel.: + 49 (0) 160 9609 0279

    Bernhard Krause, Unternehmenssprecher, Tel.: + 49 (0) 1709202924

    E-Mail: bernhard.krause@singulus.de

    15.09.2015 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche

    Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

    DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

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    Sprache: Deutsch

    Unternehmen: SINGULUS TECHNOLOGIES AG

    Hanauer Landstrasse 103

    63796 Kahl am Main

    Deutschland

    Telefon: +49 (0)1709202924

    Fax: +49 (0)6188 440-110

    E-Mail: bernhard.krause@singulus.de

    Internet: www.singulus.de

    ISIN: DE0007238909, DE000A1MASJ4

    WKN: 723890, A1MASJ

    Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr

    in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart

    Ende der Mitteilung DGAP News-Service

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