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    Kredit und Darlehen  10316  0 Kommentare Widerrufsjoker - so trickst die DSL Bank

    Die DSL-Bank zeigt sich beim Widerrufsjoker, also dem Widerruf einer Baufinanzierung, plötzlich kompromissbereit. Doch man sollte bei dem Angebot genau hinschauen.

    Die DSL-Bank gehört nach den Erfahrungen der Interessengemeinschaft Widerruf (www.widerruf.info) zu den „härteren Nüssen“, wenn es um den Widerruf eines Darlehens, den sogenannten Widerrufsjoker geht. Das bedeutet: Die Tochter der Postbank zeigte bislang wenig Kompromissbereitschaft, wenn es um einen außergerichtlichen Vergleich geht. 

    Umso interessanter war es also, was uns zuletzt einige Nutzer der IG Widerruf zu berichten hatten. Ganz ohne anwaltliche Hilfe hatten sie gegenüber der DSL Bank den Widerruf eines Darlehens aufgrund einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung erklärt – und statt einer Absage hatte die DSL doch tatsächlich mit einem Kompromissvorschlag geantwortet.  

    Zunächst einmal ist es bemerkenswert, dass die DSL-Bank überhaupt ein Angebot macht. Und dann noch zu einem Zeitpunkt, wo kein Anwalt eingeschaltet ist. Das ist doppelt ungewöhnlich: Erstens blocken Banken in der Regel, solange der Kunde sich alleine an das Kreditinstitut wendet, um das Darlehen zu widerrufen. Zweitens gehört wie gesagt die DSL-Bank, anders als etliche andere Banken, nicht zu den vergleichsfreudigen Kreditinstituten. 

    Hat hier also ein Sinneswandel stattgefunden? Wird die DSL vom Saulus zum Paulus? Grund genug, uns die Sache daher mal etwas näher anzuschauen. Um das Fazit vorwegzunehmen: Finger weg - die DSL versucht hier offenbar, ihre Kunden zu verschaukeln.

    In den uns vorliegenden Fällen bietet die DSL eine zeitnahe Umschuldung des Darlehens zu einem passablen Zinssatz an. In der Regel handelt es sich um Konditionen um die zwei Prozent. Also ein Zins, der einen leichten Aufschlag zum aktuellen Marktniveau beinhaltet, aber durchaus attraktiv ist, wenn man bislang vier oder fünf Prozent für das Darlehen bezahlt. Klingt soweit ganz gut. Allerdings – und das ist der Knackpunkt - verlangt die DSL-Bank zusätzlich eine Vorfälligkeitsentschädigung, um die Umschuldung durchzuführen. Sie deutet zwar an, dass man bei der Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung gesprächsbereit sei. Hakt der Kunde jedoch nach, dann bietet die DSL an, maximal 10 bis 20 Prozent der Vorfälligkeitsentschädigung nachzulassen. Mehr ist nicht drin.

    Unter dem Strich bedeutet das Folgendes: Die Bank verzichtet auf maximal 20 Prozent der Vorfälligkeitsentschädigung. Dieses Geld holt sie sich aber wieder zurück, indem sie dem Kunden einen über Marktniveau liegenden Zinssatz anbietet. Bei Lichte betrachtet ist das für den Kunden (bestenfalls) ein Nullsummenspiel. Zudem ist er durch die Zahlung der Vorfälligkeitsentschädigung einen großen Batzen Geld los, den er durch den niedrigeren Zins erst Stück für Stück in den nächsten Jahren zurück bekommt. Der Kunde hat also einen Liquiditätsnachteil. Die DSL hat dagegen einen neuen Kredit verkauft und einen weiteren Kunden von der Liste der potenziellen Widerrufler gestrichen.

    Wer auf dieses Angebot eingeht, ist entweder besonders konfliktscheu oder kann schlecht rechnen. Denn zumindest in den uns bekannten Fällen ist die Annahme dieses vermeintlichen Kompromissangebots wohl die schlechteste Variante. Es gibt (je nach persönlicher Ausgangslage) zwei bessere Optionen: Wer über eine Rechtsschutzversicherung (RSV) verfügt oder zumindest über die Voraussetzungen, diese noch abzuschließen (kein Neubau, kein vermietetes Objekt), der sollte mit Hilfe der RSV einen Anwalt mandatieren und gegebenenfalls klagen.

    Wer nicht für die RSV in Frage kommt und (verständlicherweise) die hohen Kosten für einen Prozess scheut, der sollte erstmal gar nichts unternehmen. Mit etwas Glück könnte in den kommenden Monaten der Bundesgerichtshof mit einem weiteren Urteil die Chancen für Verbraucher auf den Widerruf eines Darlehens verbessern. Erst im Juni wurde ja kurzfristig ein Urteil zum Thema Verwirkung von der Tagesordnung genommen, weil die Bank den Kläger ausbezahlt hatte. Experten sind jedoch der Meinung, dass hier das letzte Wort noch nicht gesprochen ist. Ein entsprechendes BGH-Urteil, könnte zu einer größeren Kompromissbereitschaft der Banken führen - oder aber zumindest dazu, dass das Chance-Risiko-Verhältnis einer Klage sich weiter verbessert, weil eine Niederlage kaum noch zu erwarten ist.


    Roland Klaus
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    Roland Klaus arbeitet als freier Journalist und ist Gründer der Interessengemeinschaft Widerruf (www.widerruf.info). Sie dient als Anlaufstelle für alle, die sich zum Thema Widerrufsjoker informieren und austauschen wollen und bietet eine kostenlose Prüfung von Widerrufsklauseln in Immobiliendarlehen, Kfz-Krediten und Lebensversicherungen an. Bekannt wurde Klaus als Frankfurter Börsenreporter für n-tv, N24 und den amerikanischen Finanzsender CNBC sowie als Autor des Buches Wirtschaftliche Selbstverteidigung.

    Sie erreichen Ihn unter www.widerruf.info
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    Verfasst von Roland Klaus
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