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    DGAP-News  523  0 Kommentare DF Deutsche Forfait AG: Schutzschirmverfahren wird fortgesetzt (deutsch)

    DF Deutsche Forfait AG: Schutzschirmverfahren wird fortgesetzt

    DGAP-News: DF Deutsche Forfait AG / Schlagwort(e):

    Unternehmensrestrukturierung

    DF Deutsche Forfait AG: Schutzschirmverfahren wird fortgesetzt

    02.10.2015 / 20:52

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    DF Deutsche Forfait AG: Schutzschirmverfahren wird fortgesetzt

    Köln, 2. Oktober 2015 - Auf der heutigen Gläubigerausschusssitzung der DF

    Deutsche Forfait AG (Prime Standard, ISIN: DE000A14KN88) haben sich die

    Mitglieder darauf verständigt, das eingeleitete Schutzschirmfahren

    fortzuführen.

    Die Deutsche Forfait AG befindet sich seit dem 30. September im

    Schutzschirmverfahren in Eigenverwaltung. Das Schutzschirmverfahren gewährt

    der Gesellschaft für einen Zeitraum von drei Monaten, geschützt von

    Vollstreckungen und Zwangsmaßnahmen der Gläubiger, die Handlungsfähigkeit

    im operativen Geschäft. Darüber hinaus kann der Vorstand die begonnene

    finanzwirtschaftliche Restrukturierung fortführen und somit die Sanierung

    mit den nun möglichen rechtlichen Mitteln umsetzen. Am heutigen Tag fand

    die erste Sitzung des im Rahmen des Schutzschirmverfahrens gebildeten

    vorläufigen Gläubigerausschusses statt. An dieser Gläubigerausschusssitzung

    nahmen auch der vorläufige Sachwalter der Gesellschaft, Herr Dr. Jörg

    Nerlich, sowie Vorstand und Berater teil. Der Gläubigerausschuss ist mit

    der Fortführung des vom Gericht angeordnete Schutzschirmverfahrens bis auf

    Weiteres einverstanden. Damit wurde die Grundlage für die Fortführung des

    operativen Geschäftsbetriebs und den erfolgreichen Abschluss der

    finanzwirtschaftlichen Restrukturierung geschaffen.

    Über die DF-Gruppe

    Die Geschäftstätigkeit der DF-Gruppe besteht hauptsächlich im regresslosen

    An- und Verkauf ausgewählter Forderungen aus Exporten in Emerging Markets.

    Das Ziel ist der zeitgleiche oder kurzfristige Weiterverkauf der erworbenen

    Forderung. Die Forfaitierung ist ein immer wichtigeres Instrument in der

    Exportfinanzierung. Mit wachsendem Welthandel und der fortschreitenden

    Globalisierung wächst auch das Forfaitierungsvolumen. Aus einer Forderung

    ein handelbares Produkt zu machen, ist sowohl für den Exporteur wie auch

    für den Ankäufer der Forderung vorteilhaft. Denn neben der

    Risikoverlagerung auf den Ankäufer besteht der Hauptvorteil der

    Forfaitierung für den Verkäufer einer Forderung in der Liquiditätszufuhr.

    So entlastet der Exporteur seine Kreditlinien und verbessert seine

    Bilanzstruktur. Die DF Deutsche Forfait AG strukturiert die Forderungen in

    einer attraktiven Art und Weise, so dass institutionelle Investoren die

    Forderungen als Anlageform nachfragen.

    DF Deutsche Forfait AG

    Christoph Charpentier

    Kattenbug 18 - 24

    50667 Köln

    T +49 221 97376-37

    F +49 221 97376-60

    E investor.relations@dfag.de

    http://www.dfag.de

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    02.10.2015 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,

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    Sprache: Deutsch

    Unternehmen: DF Deutsche Forfait AG

    Kattenbug 18-24

    50667 Köln

    Deutschland

    Telefon: +49 (0)221 - 973 76 0

    Fax: +49 (0)221 - 973 76 76

    E-Mail: dfag@dfag.de

    Internet: www.dfag.de

    ISIN: DE000A14KN88, DE000A1R1CC4,

    WKN: A14KN8, A1R1CC

    Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard);

    Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, München, Stuttgart

    Ende der Mitteilung DGAP News-Service

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    399773 02.10.2015





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