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     3589  0 Kommentare Was du aus diesen drei großen Firmenpleiten Deutschlands unbedingt lernen solltest

    Foto: Pixabay, geralt

    Wieso sollte es dich interessieren, was Schlecker, Praktiker und Q-Cells zum Verhängnis wurde? Ganz einfach: Wenn du weißt, weshalb Unternehmen pleitegingen, dann kannst du im Hier und Jetzt Unternehmen meiden, die Ähnlichkeiten aufweisen und dich so vor bösen Verlusten schützen.

    Werfen wir also einen Blick auf drei große Firmenpleiten in Deutschland und welche Lehren wir aus diesen ziehen sollten.

    Schlecker, oder warum Kundenzufriedenheit deutlich wichtiger ist als strikte Kostendisziplin

    Das Schlecker-Imperium war einst die größte Drogeriekette in Europa. So richtig verstehen konnte das aber niemand. Die Filialen waren zwar meist in zentraler Lage, aber die Ausstattung der Filialen ließ doch arg zu wünschen übrig. Enge Gänge, künstliches Licht und wenig Personal. Wirklich Spaß haben Einkäufe bei Schlecker nie gemacht.

    Grund für die bescheidene Ausstattung war eine strenge Kostendisziplin als oberstes Gebot des Unternehmens. Andere Drogeriemärkte versuchten hier andere Akzente zu setzen: helle und großzügige Räume und ausreichendes Personal.

    Und der langfristige Erfolg gibt Drogerieketten wie dm oder Müller recht. Die bessere Ausstattung der Läden kostete bestimmt etwas mehr Geld, die höhere Kundenzufriedenheit durch das bessere Einkaufserlebnis wurde aber zu einem entscheidenden Wettbewerbsvorteil. Unternehmen sollten also nicht am falschen Ende sparen. Vor allem dann nicht, wenn es darum geht, die eigenen Kunden zufriedenzustellen.

    Praktiker, oder warum du Unternehmen mit dauerhaften Rabattaktionen meiden solltest

    „20 % auf alles – außer Tiernahrung!“ Seit 2003 hörte man diesen Werbespruch gefühlt ständig irgendwo. Bis es dann im Jahr 2013 soweit war und die Praktiker-Gruppe Insolvenz anmelden musste. Die Praktiker-Bauhäuser sind seitdem Geschichte.

    Aber was war passiert? Die öffentliche Wahrnehmung der Bauhaus-Kette wurde teilweise auf die dauerhaften Rabattaktionen reduziert. Rabattaktionen machen aber nur dann Sinn, wenn die höheren Umsatzzahlen die geringeren Gewinnmargen übertreffen.

    Einfaches Beispiel: Ein Unternehmen verkauft genau ein Produkt zu einem Preis von 100 EUR und erzielt damit einen Gewinn von 15 EUR – die Kosten belaufen sich also auf 85 EUR pro Produkt. Reduziert das Unternehmen den Preis nun um 10 % (oder 10 EUR) werden zwei Produkte verkauft. Der Umsatz steigt zwar auf 180 EUR (zwei Produkte zu 90 EUR), der Gewinn reduziert sich aber auf 10 EUR (zwei Produkte mit einem Gewinn von jeweils 5 EUR). Durch die Rabattaktion wird also mehr Umsatz erzielt, unter dem Strich bleibt aber weniger Geld übrig.

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Marktschlagende: Es wird erwartet, dass die Gesamtperformance der Aktie in den nächsten drei bis fünf Jahren stärker als der jeweilige Vergleichsindex steigen wird. Profitabel: Es wird erwartet, dass die Gesamtperformance der Aktie in den nächsten drei bis fünf Jahren weniger als der jeweilige Vergleichsindex steigen wird, aber mehr als null. Negativ: Es wird erwartet, dass die Gesamtperformance der Aktie in den nächsten drei bis fünf Jahren fallen wird. Handelsregeln und Offenlegungen von Analysten und Dritten in Verbindung mit der Aktienwelt360 GmbH Wenn ein Analyst (Mitarbeiter sowie Freiberufler) von Aktienwelt360 über eine Aktie schreibt, von der er oder sie selbst eine Position besitzt oder davon anderweitig profitiert, dann wird dieser Umstand am Ende eines Artikels oder Berichts erwähnt. 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(Daytrading ist nicht zugelassen – als ob wir das überhaupt wollten!) - nicht im Zeitraum von zwei vollen Handelstagen vor und nachdem sie eine Aktie gekauft oder verkauft haben, über diese Aktie schreiben dürfen. - unsere Compliance-Abteilung informieren müssen, wenn sie eine Aktie kaufen oder verkaufen, egal ob sie darüber geschrieben haben oder nicht. Wir arbeiten auch mit freiberuflichen Autoren, die: - jede Aktie, die sie besitzen und über die sie bei Aktienwelt360 schreiben, mindestens zehn volle Handelstage halten müssen. - nicht im Zeitraum von zwei vollen Handelstagen vor und nachdem sie eine Aktie gekauft oder verkauft haben, über diese Aktie schreiben dürfen.
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