Air Berlin und Etihad
Es geht um die Wurst! Scheitert das Code-Share-Programm von Air Berlin mit Etihad?
Vor einigen Tagen hieß es noch, Air Berlin könne die umstrittenen Gemeinschaftsflüge mit dem Hauptaktionär Etihad aus Abu Dhabi wohl fortführen (wallstreet:online berichtete). Eine vorläufige Genehmigung von Verkehrsminister Alexander Dobrindt, dass Etihad zumindest den größten Teil der von Air Berlin geflogenen Strecken weiter als eigene Flüge verkaufen darf, stünde im Raum. Eine Existenzfrage für die Berliner.
Wie es jetzt heißt, drohen die Verhandlungen zwischen der Bundesregierung und den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE) über die Codeshare-Flüge von Air Berlin und Etihad zu scheitern. Die Gespräche seien "bisher ohne Ergebnis verlaufen", zitiert die „WirtschaftsWoche“ einen Sprecher des Bundesverkehrsministeriums. "Den Anstrengungen der Bundesregierung, eine luftverkehrsrechtlich tragfähige Lösung zu finden, haben sich die VAE verweigert.“
"Existenzbedrohend" für Air Berlin
Keine gute Nachricht für Air Berlin, denn der Fluglinie droht somit in den kommenden Monaten ein herber Umsatzverlust. Die Fluggesellschaft erwirtschaftet bis zu 150 Millionen Euro pro Jahr, weil Großaktionär Etihad die Air-Berlin-Flüge von Abu Dhabi nach Berlin und Stuttgart sowie weitere Air-Berlin-Flüge vor allem ab Berlin und Düsseldorf im Fernen Osten wie Etihad-Flüge verkauft. Die VAE halten diese Flüge für rechtens, die Bundesregierung sieht das anders. "Der Vertrag über die Luftverkehrsbeziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den VAE erlaubt nicht alle beantragten Code-Share-Flüge", schreibt die „WirtschaftsWoche“ unter Berufung auf das Bundesverkehrsministerium. Die Rechtslage "ist und bleibt eindeutig“.
Wie es weiter heißt, hätten sich vor einigen Tagen Betriebsräte an Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) gewandt und gewarnt, dass der Wegfall der Einnahmen aus den Gemeinschaftsflügen für Air Berlin "existenzbedrohend" sei. Doch noch gebe es Hoffnung: "Die Bundesregierung ist weiterhin offen für Gespräche mit den VAE", so ein Sprecher gegenüber dem Wirtschaftsblatt.
Verstoß gegen Verkehrsrechtsabkommen
Eigentlich wollte das Verkehrsministerium das Code-Share zwischen Air Berlin und Etihad mit Beginn des Winterflugplans ab Ende Oktober weitgehend untersagen. Der Grund: Es verstoße gegen geltende Verkehrsrechtsabkommen zwischen Deutschland und den Vereinigten Arabischen Emiraten. Wie wallstreet:online im April berichtete, wehren sich Konkurrenten wie die Lufthansa gegen das Entgegenkommen Deutschlands bei den Flugrechten, zumal die arabischen Fluglinien aufgrund finanzieller Förderungen durch ihre Regierung erhebliche Wettbewerbsvorteile genießen.