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     432  0 Kommentare Rabattaktion der Daimler-Tochter myTaxi erneut vor Gericht

    FRANKFURT (dpa-AFX) - Das Landgericht Frankfurt prüft am (heutigen) Dienstag (10.00), ob die Daimler -Tochter myTaxi Rabatte für Taxifahrten gewähren darf. Die Vermittlungs-App erstattet ihren Kunden 50 Prozent des Fahrpreises, wenn sie ein Taxi über den Dienst rufen. Die Servicegesellschaft Taxi Deutschland hatte die erste Klage gegen die bundesweiten Rabattaktionen eingereicht, weil sich die der Gesellschaft angeschlossenen Taxi-Zentralen einem ruinösen Wettbewerb ausgeliefert sehen.

    Der Deutsche Taxi- und Mietwagenverband (BZP) und die Stuttgarter Taxi-Auto-Zentrale waren zuletzt mit einstweiligen Verfügungen gegen die Aktion gescheitert.

    Vor dem Landgericht Frankfurt war schon der Mitfahrdienst UberPop, bei dem Privatleute Fahrten in ihren Autos anbieten, nach einer Klage des deutschen Taxigewerbes für wettbewerbswidrig erklärt worden./mar/DP/zb





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    Rabattaktion der Daimler-Tochter myTaxi erneut vor Gericht Das Landgericht Frankfurt prüft am (heutigen) Dienstag (10.00), ob die Daimler -Tochter myTaxi Rabatte für Taxifahrten gewähren darf. Die Vermittlungs-App erstattet ihren Kunden 50 Prozent des Fahrpreises, wenn sie ein Taxi über den Dienst …

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